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Freizeitausgleich; der Betriebsrat wird nicht gefragt oder informiert, wer für wie lange heim geschickt wird - zulässig?

S
Sonne
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen Mein AG behält sich " Direktionsrecht " bei Freizeitausgleich von Überstunden vor. Ich alleine entscheide, wer wann und wie viele Überstunden abbaut! Hat da der einzelne wirklich kein Mitspracherecht? Nicht mal der Betriebsrat wird gefragt oder informiert, wer für wie lange heim geschickt wird? Heute wird gesagt " ab morgen bleibst du eine Woche lang zuhause! " Wenn Ja wo steht das? Danke

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Community-Antworten (2)

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ridgeback

10.06.2008 um 10:17 Uhr

@Sonne, ist Freizeitausgleich vorgesehen, so legt der Arbeitgeber den Zeitpunkt fest. Diese einseitige Leistungsbestimmung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen. Daraus ergibt sich auch, dass der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren muss. Die Arbeitsfreistellung muss dem Arbeitnehmer so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass er sich noch ausreichend auf die zusätzliche Freizeit einstellen kann (BAG vom 17.1.1995, Az. 3 AZR 399/94).

P
Petrus

10.06.2008 um 10:58 Uhr

Der einzelne hat da wenig Mitspracherecht - allerdings sieht das zitierte BAG-Urteil eine angemessene Ankündigungsfrist vor. (Auf einer ergoogelten ArbGeb-Seite werden 4 Tage empfohlen!)

Der BR hat allerdings sehr wohl ein Wörtchen mitzureden. Dies ergibt sich aus §87 (1) Nr. 2 (hier z.B. in Form eines Dienst- oder Schichtplans) bzw. Nr. 3 (Überstunden und Minusstunden) BetrVG. Also als BR dem ArbGeb gehörig auf die Füße treten!

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