Auf eigenen Wunsch Änderungsvertrag (Schicht System)- individualrechtlich oder kollektiv über BR?
Mehrere AN besitzen AV über 3 Schicht System werden aber seit Wochen bzw. Monaten ,auf eigenem Wunsch, nur noch 2schichtig eingesetzt. Wenn sie hierüber einen neuen AV wünschen,müssen sie sich individualrechtlich selber an den AG wenden oder kann/muß der BR einen kollektiven Antrag beim AG stellen?
Community-Antworten (1)
09.06.2008 um 13:50 Uhr
AV ist Individualrecht. Ihr könnt natürlich die Wünsche sammeln und an den ArbGeb weitergeben - aber in der rechtlichen Bedeutung als Bote. Ihr könnt im Vorfeld auch ausloten, ob der ArbGeb überhaupt dazu bereit wäre - wenn der Euch aber nicht antwortet - Pech. Und am Schichtplan bestimmt ihr ja hoffentlich mit...
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