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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub jahrelang gegolten einfach gestrichen, ohne den BR zu fragen - zulässig ?

S
Schaten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Bei uns hat der Geschäftsführer einfach den Sonderurlaub, sprich 2 Tage bei Todesfall in der Familie, 2 Tage bei Niederkunft der Frau, 2 Tage bei Eheschließung, 1 Tag bei Umzug, der bisher jahrelang gegolten hat, einfach gestrichen, ohne den Betriebsrat zu fragen. Ist dies zulässig ?

5.12202

Community-Antworten (2)

S
SSGG

09.06.2008 um 12:38 Uhr

Moin Schaten, wie ist es in den Arbeitsverträgen geregelt? Habt Ihr einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung? Ansonsten wäre der § 616 BGB anzuwenden....dieser sagt leider nicht konkret, wie lange den Mitarbeitern im Einzelfall bezahlter Sonderurlaub gewährt werden muß.

Schau Dir doch mal diese nette AG Seite an..... http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html#

W
Werner

09.06.2008 um 12:40 Uhr

Hallo Schaten, ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht für Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen, beispielsweise aufgrund eines Tarifvertrages oder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften. Eine eher allgemeine Bestimmung enthält der § 616 BGB. Gegebenenfalls kann ein Anspruch aber auch durch "betriebliche Übung" entstehen. Dies beispielsweise dann, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitern schon seit Jahren für bestimmte Fälle (z.B. Umzug, Niederkunft der Partnerin, Hochzeit, Silberhochzeit, etc.) bezahlten Sonderurlaub gewährt hat. Wird zu derartigen Anlässen Sonderurlaub gewährt, so steht dieser allen Beschäftigten zu. Die allgemeinen Grundsätze des Sonderurlaubs sind gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

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