Vorplaner für Dienstplan - In wie weit ist der Vorplaner für den Dp-Verantwortlichen bindend?
Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Bei uns wird mit einem Dienstplan-Vorplaner gearbeitet d.h. vor dem eigentlichen Dienstplan wird ein Vorplaner erstellt (die kompletten Schichten werden so abgedeckt) danach wird der Urlaub eingetragen und die Mitarbeiterwünsche. Jetzt entsteht für den Dienstplanveratwortlichen ein grosses Problem....die MA versteifen sich auf den Vorplaner und ein Umplanen wird fast unmöglich weil danach nicht alle Schichten abgedeckt sind. In wie weit ist der Vorplaner für den Dp-Verantwortlichen bindend? Gruß escobar
Community-Antworten (2)
07.06.2008 um 18:06 Uhr
@escobar,
Der Dienstplan ist erst dann verbindlich wenn er genemigt ist. Vielleicht schaut ja vorher auch der Betriebsrat mal mit darauf. Eine Vorplanung soll eigentlich nur die Dienstplangestaltung erleichtern. Natürlich ist der DP-Verantwortliche in der Pflicht,den DP so zu gestalten das alle Schichten ausreichend mit Personal abgedeckt werden können. Und wenn da zuviele Wünsche von Seiten der MA bestehen kann es da schon mal Probleme geben. Letzt endlich bespricht sich dann das Team unter einander oder der DP-Verantwortliche wird auf grund seiner Weisungsbefugniss den DP nach seinem Ermessen gestalten.
09.06.2008 um 17:01 Uhr
Denn es handelt sich ja schließlich um einen Arbeitsplan und nicht die aktuelle Freizeitliste. Also ich weiß auch wie schwer das mit den Mitarbeiterwünschen wird, vor allem dann wenn sie mal erfüllt werden. (die Fragen wie verbindlich der Wunschplan ist häufen sich auf meinem Tisch), aber die Arbeit zahlt ja schließlich dafür, dass man mal 38.5 Std (plus oder minus) auf seine Freizeit verzichtet. Die Freizeit zahlt mir meistens nichts.
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