Bedarfsplanung/Einplanung der Zuschläge - "Einplanung" der noch Zuschläge in die normale Arbeitszeit?
Hallo Ihr im WWW, ich hab da mal ´ne Frage: bei uns im Einzelhandel wird die Abenschicht gerne mit 3 Stunden eingeplant. Lt. MTV sind Mindestarbeitszeit von 4 Stunden vorgegeben. Unsere GL behauptet, daß wir eine "Bedarfsplanung" haben und da dürfte man dies. Wie seht Ihr die Vorgehensweise hierzu, bzw. wie könnten wir da vorgehen, denn wir sehen darin eine "Einplanung" der noch Zuschläge in die normale Arbeitszeit. Danke für Rückmeldungen
Community-Antworten (1)
09.06.2008 um 13:54 Uhr
Ihr könnt eure Behauptung belegen - und den MTV auf den Tisch legen. Wenn der ArbGeb was anderes behauptet, sollte er das auch entsprechend belegen können. Ansonsten seid ihr bei der Dienstplangestaltung in der vollen Mitbestimmung, inkl. Möglichkeit einer E-Stelle...
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