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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufteilung der wöchentlichen Arbeitszeit - darf die beliebig auf Schichten/Tage verteilt werden?

W
wahrheit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

darf unsere Personaleinsatzplanung die zu erbringende WAZ beliebig auf Schichten/Tage verteilen ? FÜr die einzelnen kollegen entstehen ja z.B. höhere Fahrtkosten und auch der Eingriff in den Lebensrythmus/die sozialen Verhältnisse sind zum Teil massiv. Beispiel: geringfügig beschäftigt-> 24 Stunden pro Monat. Einplanung Jan.: 4x Einplanung Feb.: 8 mal.

Gruß wahrheit

2.97903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

09.02.2006 um 15:02 Uhr

Sehr zynisch gesagt und wenn nichts anderes im AV vereinbart wurde, bekommt diese Frage ein klares JA, das darf der AG! Welche Aufwendungen ein AN für den Weg zur Arbeit auf sich nehmen können muss zeigen einige einschlägige Urteile, die sogar eine 4-6 stündige Fahrzeit noch für angemessen halten. Vielleicht aber doch eine Frage an Dich, "wahrheit": Haben diese Kollegen vielleicht gemäß TzBfG einen KAPOVAZ- Arbeitsvertrag?

W
wahrheit

09.02.2006 um 15:06 Uhr

einen was ? KAPOVAZ ?

....würde dies in der konsequenz also bedeuten der Ag kann 4 mal für 1 Stunde und 1 für 3 Stunden einteilen und wäre immer sauber ? Kriterien wie Beschäftigung in Elternzeit kommen nicht zur Geltung ?

K
Kölner

09.02.2006 um 15:12 Uhr

Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (kurz: KAPOVAZ). Darunter versteht man gemäß der gesetzlichen Definition in § 12 Abs. 1 TzBfG ein Arbeitsverhältnis, in welchem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat.

Wie gesagt, es kommt auf den AV an.

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