Nich korrekte Wahl des Betriebsratvorsitzenden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hier folgende Frage stellen!
Wir haben einen Betriebsrat gewählt, der Betriebsrat wiederum hat seinen Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt. Nach zwei Jahren interner Konflikte hat der Vorsitzender sein Amt zur Vefügung gestellt. Der Stellvertreter hatte dann bis zur Neuwahl des Vorsitzenden die Aufgaben übernommen. Letzendlich ging es darum, dass Stellvertreter das Amt des Vorsitzenden haben wollte. Die internen Konflikte hatten immer der Vorsitzenden und der Stellvertreter. Im Klartext, der Stellvertreter warf dem Vorsitzenden unrechtmäßiges Vorgehen vor.
Dies erst einmal zum Sachstand.
Da die Neuwahl, d.h. es wollte auch keine andere Person im aktuellen Betriebsrat das Amt des Vorsitzenden übernehmen, mit Ausnahme des Stellvertreters, stand erst einmal nur eine Person, nämlich der Stellvertreter zur Wahl.
Dieser wiederum hat sich bei der Wahl des Betriebsratvorsitzenden aus meiner Sicht nicht korrekt verhalten. Warum?
Soweit ich informiert bin wird ein Betriebsratvorsitzender im Gremium am Tag der Wahl gewählt. Zu diesem Zeitpunkt waren aber nicht alle Beteriebsratmitglieder anwesend. Dies wusste man vorher. Jetzt zum eigentlichen nicht korrektem Verhalten des Stellvertreters. Dieser hat bei einem gewähltem Betriebsratmitglied so etwas wie eine Briefwahl durchgeführt um so die Aussage die Wahl auf bessere feste Füsse zu stellen.
Warum? Ja, nicht jeder wollte diesen Stellvertreter als Vorsitzenden.
Eine Briefwahl ist soweit ich weiss unzulässig. Nach Bekannt werden des Vorfalles wurde dann so verfahren, dass die Stimme der Briefwahl nicht zulässig ist. Aber erst nachdem der Vorsitzende gewählt wurde.
Jetzt stellt sich mir die Frage. Wenn die Wahl unzulässig ist, können dann alle Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat in dieser Periode fasst in Frage gestellt werden?
Dies wäre ja aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht korrekt. Wie können wir dies verhindern. Mit einer Neuwahl?
Kann mir jemand diese Frage beantworten? Danke im Vorraus.
Community-Antworten (9)
29.06.2012 um 11:50 Uhr
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Selbst wenn alles so gelaufen wäre wie es sein soll, wäre doch wohl auch nichts anderes dabei herausgekommen. Es gab/gibt ja niemanden, der es machen will - wenn doch: Setzt die Wahl erneut auf die Tagesordnung.
Außerdem hat die Wahl des BRV nichts mit den Beschlüssen zu tun. Diese werden vom Gremium gefasst, das ordnungsgemäß gewählt wurde (nehme ich mal an). Der Vorsitzende hat ja dabei keine Sonderstellung. Die Abstimmungsverhältnisse werden dadurch ja nicht berührt.
29.06.2012 um 12:06 Uhr
@Wolfi Der neue BRV wird sich ja nicht alleine durch die eine Stimme des 'Briefwählers' zum BRV gemacht haben. Du konstruierst hier was, was in sofern ebensowenig akzeptabel ist.
29.06.2012 um 12:14 Uhr
Es gab doch nicht wirklich bei nur einem Kandidaten Gegenstimmen oder? Man kann sich als BR das Leben auch selber schwer machen. Mal nur so zum nachdenken. Stell dir vor das passt euch nicht wie die Wahl gelaufen ist, ihr wählt den ab (ist ja relativ unproblematisch) und dann stellt sich niemand zur Wahl. Als AG würde ich applaudieren. Sei lieber froh das sich nochmal einer gefunden hat
29.06.2012 um 14:02 Uhr
Guten Tag zusammen,
OK, die Antworten sind aus meiner Sicht nur Vermutungen. Das bringt mich nicht weiter.
Der rechtliche Aspekt ist noch nicht angesprochen worden. Sicher ist, dass es ein Gremium gibt, doch bei Vereinbarung unterschreibt der Vorsitzende. Also ich finde an diesem Forum erst einmal nichts proffessionelles.
In diesem Sinne. Ich suche richtige fundierte Antworten.
29.06.2012 um 14:20 Uhr
Wolfi,
die Wahl des BRV ist ungültig. Lt. § 26 BetrVG müssen bei der Wahl alle ordentlich gewählten BRM anwesend sein, bei Verhinderung ein Ersatz-BRM. Das Gremium muss also Vollzählig sein bei der Wahl. Briefwahl ist unzulässig. Da man selber die Stimme per Briefwahl als unzulässig erklärt hat, ist die Wahl somit ungültig. Wers nicht glaubt, sollte den RA seines Vertrauens fragen. Habe ich vor 10 Minuten gemacht.
29.06.2012 um 14:35 Uhr
Sorry Rapper, wechsel den Anwalt! Eine Wahl (egal welche) wird nicht einfach so per se oder weil er oder du das behaupten ungültig. Damit sie ungültig wird muss das schon erstmal gerichtlich festgestellt werden. Im Moment also ist sie sehr wohl noch gültig
Wann war denn die Wahl des BRV?
BTW: Ein guter Anwalt würde sich niemals am Telefon ohne genauerer Prüfung der Sachlage zu so einer endgültigen Äußerung hinreißen lassen. Entweder hast du, was dein Anwalt noch in ein eventuell und vielleicht gekleidet hat, hier manifestiert, oder du solltest ernsthaft einen Wechsel in erwägung ziehn.
29.06.2012 um 15:19 Uhr
Ist doch ganz einfach:
- erklärt die Wahl für danebengegangen oder wählt den Vorsitzenden ab.
- macht eine neue Wahl
- WEHE, es findet sich keiner, der das machen möchte, euer AG wird begeistert sein!
Eure Sorgen möchte ich haben ...
29.06.2012 um 15:48 Uhr
@Wolfi
Das Gremium muss also Vollzählig sein bei der Wahl.
Ich frage mich auf welcher Basis Du das in §26 hineininterpretierst.... Von "vollzählig anwesend" steht in §26 genausowenig, wie irgendwas von "qualifizierte Mehrheit" oder sonstwas.
@all
Rein vom Text her, könnte auch nur ein BRM an der Wahl teilnehmen. Da das unsinnig wäre, geht die h.M. (ein Urteil kenne ich nicht) davon aus, dass zumindest dieselben Bedingungen wie für jede Beschlussfassung des BR an die Wahl anzulegen wäre. Also Wahl infolge ordentlicher Einladung und Teilnahme von wenigstens 50% der BRM. Also nix mit "vollzählig".
Was die Wahl tatsächlich wieder anfechtbar macht (!), ist die Sache mit der Briefwahl! Zwar gibt es keine Wahlvorschriften, und insofern wäre Briefwahl auch denkbar, aber da die Wahl auf einer Sitzung des BR erfolgt, ergibt sich zwangsläufig, dass nur ANWESENDE stimmberechtigt sind!
Aber wie Kulum schon sagt, eine Wahl ist so lange gültig bis sie erfolgreich angefochten wurde. Und dabei gilt der Grundsatz, dass die Ungültigkeit der Wahl vom Gericht nur dann festgestellt werden kann, wenn nach Würdigung aller Umstände anzunehmen wäre, dass das Wahlergebnis auch anders hätte lauten können. In Frage käme in diesem Fall: Nicht geladene BRM, fälschlicherweise geladene EBRM, die Briefwahlstimme. So weit aber z.B. die Hälfte der regulären, anwesenden BRM für den Vorsitzenden gestimmt haben, kann selbst bei allen Fallkonstruktionen kein anderes Ergebnis bei der Wahl herauskommen. Die Wahl würde dann auf keinen Fall ungültig sein.
Insofern schließe ich mich Kulums Meinung bzgl. RA an. Was der RA bestenfalls hätte sagen dürfen: Die Umstände machen eine gerichtliche Anfechtung der Wahl möglich (!), da zumindest die Briefwahlstimme nicht gezählt werden darf.
Davon abzugrenzen wäre noch die Nichtigkeit der Wahl: Wenn die Wahl unter derartigen Umständen stattgefunden hätte, das von einer regulären Wahl nicht auszugehen wäre (die Stimmzettel schon vorher angekreuzt wurden, die Wahl im Umlaufverfahren stattgefunden hätte, etc.), dann könnte die Nichtigkeit der Wahl (gerichtlich) festgestellt werden. Aber so lange niemand das ArbG anruft, ist die Wahl wie sie ist gültig.
können dann alle Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat in dieser Periode fasst in Frage gestellt werden?
Nein. Der Vorsitzende ist gewählt und gut ist. So lange niemand am Posten desselben gerichtlich rüttelt ist alles Bingo. Selbst wenn, würde das nur bedeuten, dass der BR am Tag nach der Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl einen neuen Vorsitzenden wählen müsste. Auf die bis zu diesem Zeitpunkt gefassten Beschlüsse hätte das keinen Einfluss.
@Wolfi
Ich suche richtige fundierte Antworten.
Fundiert genug?
Also ich finde an diesem Forum erst einmal nichts proffessionelles.
Dann such Dir ein anderes, proffffffessionelles. Mal als Erinnerung: Alle hier gemachten Beiträge sind Meinungen von Laien. Rechtsberatung darf ausschließlich durch eine RA erfolgen. Insofern ist alles was wir hier schreiben Ratschläge und ansonsten Schall und Rauch.
29.06.2012 um 22:33 Uhr
Ähemmmm!
Leider ist die Frage ja so unklar formuliert, dass eine verlässliche Antwort gar nicht möglich ist.
Z.B. "Nach Bekannt werden des Vorfalles wurde dann so verfahren, dass die Stimme der Briefwahl nicht zulässig ist. Aber erst nachdem der Vorsitzende gewählt wurde."
Da kann man ja nun alles hineininterpretieren.
Ich versuche mal eine Interpretation:
"Zu diesem Zeitpunkt waren aber nicht alle Beteriebsratmitglieder anwesend. Dies wusste man vorher. "
Der BRV war zurückgetreten, es musste daher ein neuer BRV gewählt werden. Trotz korrekter Ladung (incl. möglicher Ersatzmitglieder) war der BR nicht vollständig besetzt.
"Dieser hat bei einem gewähltem Betriebsratmitglied so etwas wie eine Briefwahl durchgeführt um so die Aussage die Wahl auf bessere feste Füsse zu stellen."
Der alte Stellv hat also ein Mitglied gebeten, schriftlich für ihn zu stimmen. Das kann eigentlich gar nicht funktionieren, da vor der Sitzung gar nicht feststehet wer in der Sitzung evtl. kandidiert.
"Ja, nicht jeder wollte diesen Stellvertreter als Vorsitzenden." aber "Da die Neuwahl, d.h. es wollte auch keine andere Person im aktuellen Betriebsrat das Amt des Vorsitzenden übernehmen, mit Ausnahme des Stellvertreters, stand erst einmal nur eine Person, nämlich der Stellvertreter zur Wahl."
Sorry, aber wenn nur einer zur "Wahl" steht, dann hat es keinen Sinn, jemand anderen zu wollen. Was sind das denn für BRM die selber keinen Ar'sch in der Hose haben, aber gegen andere stänkern?
"Nach Bekannt werden des Vorfalles wurde dann so verfahren, dass die Stimme der Briefwahl nicht zulässig ist. Aber erst nachdem der Vorsitzende gewählt wurde."
Die "Briefwahl" wurde also letztendlich nicht gewertet? Dann hatte sie auch keine Auswirkung auf die Wahl! Und bei nur einem Kandidaten...
Es ist doch ein leichtes, eine neue Wahl anzsuetzen. Aber wozu?
Ich denke dass die Wahl des BRV letztendlich vielleicht etwas holprig verlaufen ist, aber nicht zu beanstanden ist.
"Jetzt stellt sich mir die Frage. Wenn die Wahl unzulässig ist, können dann alle Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat in dieser Periode fasst in Frage gestellt werden?"
In Frage stellen kann man natürlich alles, auch die Evolution. Unwirksam wären die Beschlüsse aber sicherlich nicht.
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