Eine Frage zum Urlaubsanspruch bei Elternzeit
laut BUrlG § 5 Abs.1 hat man Anspruch auf 1/12 für volle Kalendermonate. Des Bestehens des Arbeitsverhältnises. Ist hier der Beginn gemeint oder auch wenn das Verhältnis durch Elternzeit für einen Monat unterbrochen wird. Der Kollege geht von 13. - 13. des Folgemonats in Elternzeit und bekommt für 2 Monate den Urlaubsanspruch weggerechnet. Ist das OK weil beide Monate nicht volle Kalendermonate sind oder geht man beim Ausdruck von Urlaub von einer Strecke eben 30 - 31 Tage aus.???
Community-Antworten (2)
05.06.2008 um 14:44 Uhr
Das Arbeitsverhältnis bleibt doch auch während der Elternzeit bestehen - es ruhen lediglich die jeweiligen Hauptpflichten (Arbeitsleistung / Lohnzahlung). Daher ist §5 BUrlG nicht einschlägig. Fündig wirst Du (und dein ArbGeb) in §17(1) BEEG. Da der Kollege keinen vollen _Kalender_monat zu Hause bleibt (sondern nur zwei halbe), gibt es gar keinen Urlaubsabzug!
05.06.2008 um 15:21 Uhr
@ Petrus, danke für die Richtung.
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