Urlaubsplanung für alle MA öffenlich ausgehängt - zulässig?
Hallo BR-Kollegen,
könnt ihr mir weiterhelfen ? Ist es zulässig, dass in einer Abt. die Urlaubsplanung ( geplanter und Resturlaub ) für alle MA öffenlich ausgehängt wird ?
Für eure Hilfe im voraus vielen Dank !!!
Community-Antworten (7)
03.06.2008 um 20:16 Uhr
@henry, wo bitte siehst du das Problem?
03.06.2008 um 20:45 Uhr
Hallo henry, was Du beschreibst ist in vielen Betrieben üblich, um zu einer vernünftigen Planung zu kommen. "Öffentlich" wäre es, wenn es wirklich für Menschen, die nicht zur Abteilung oder zum Betrieb gehören, zugänglich wäre. Hier können die Leute "öffentlich" reinschaun, die ja ohnehin zusammen planen und sich ggf. untereinander abstimmen müssen. Wenn aus den Daten dann doch irgendwie ein Problem wird - muss man sich DARUM kümmern.
04.06.2008 um 09:46 Uhr
@all sehe ich etwas anders; Urlaubsdaten pro MA sind sehr persönliche Daten (wie z.B. auch Krankheitstage) und ohne Einverständnis der/des Betroffenen nicht zu veröffentlichen; die Persönlichkeitsrechte der MA dürfen nicht verletzt werden; die U-Daten der einzelnen Abt.MA braucht der zuständige disziplinarische Vorgesetzte für SEINEN Job, denn er ist für die Koordination und Abteilungsplanung verantwortlich und nicht die MA unter sich;
04.06.2008 um 10:14 Uhr
. . . prinzipiell würde ich uhu zustimmen, allerdings erinnert mich das ein wenig an Erbsenzählerei. In einer Abteilung, wo jeder jeden kennt, wo untereinander der Urlaub abgestimmt werden muss, damit nicht irgendwann gar keiner da ist - wo läge da das Problem? Den Knackpunkt - und den müsste uns henry nochmal erläutern - ist die Frage: was ist vom Fragesteller mit "öffentlich" gemeint.
04.06.2008 um 10:38 Uhr
@wölfchen wir kennen das doch fast alle; U-Wünsche/Planung/Abstimmung geht kaum reibungslos unter den MA; Vorgesetzte sind in der Regel konfliktscheu und machen es sich da seeehr gerne leicht nach dem Motto : "Macht das mal unter euch aus, ich schau dann nochmal drüber..." statt ihren Job zu machen, die Wünsche zu sammeln und bei Überschneidungen nach fairen Kriterien zu entscheiden und das auch zu vermitteln; das Hauen und Stechen wird den MA überlassen, die sich dann gegenseitig für ihre Urlaubswünsche rechtfertigen; Vorgesetzter macht einen auf "Neutral" - "ich bin der Gute", "dein Koll. ist der böse, red' doch mit ihm..."; "öffentlich" ist auch, wenn die MA der Abt. untereinander alle Einblick in die persönlichen Urlaubsdaten haben z.B. durch Aushang;
04.06.2008 um 20:14 Uhr
Hallo,
mit "Öffentlich" ist in der Abt. gemeint, kann auch von allen MA im Betrieb eingesehen werden. Ich stimme uhu zu. Es sind Daten die das Persönlichkeitsrecht betreffen. Wir haben auch Schwerbehinderte in der Abt. ( wissen die wenigsten ). Wenn dann aber in der Urlaubsliste plötzlich für einige 35 Tage Urlaub auftaucht wissen "Alle " bescheid. Sollte eigentlich nicht sein.
Grüße henry
27.06.2008 um 23:21 Uhr
@uhu Sicher ist das alles ein sensibles Feld und auch ich hab schon häufig erlebt, das bei der Urlaubsplanung/-absprache aus engen Kollegen erbitterte Feinde geworden sind. Auch die Rolle des Vorgesetzten kann ich unterstreichen. Beim Thema "Schwerbehinderte mit Zusatzurlaubsanspruch" gebe ich aber zu bedenken, dass es vielleicht besser ist, offen damit umzugehen als sie dem Getuschel auszusetzen "der/die ist ja viel im Urlaub - bestimmt vom Chef gesponsort, und wir dürfen die Arbeit machen". Hier ist aber auch der BR klar gefordert über klare, hilfreiche Regelungen zur UrlaubsPLANUNG die Rollen zu regeln und insbesondere die Rechte der Schwächeren (Schwerbehinderte, Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern, usw.) wirksam zu berücksichtigen.
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