Erstellt am 03.06.2008 um 11:24 Uhr von uhu
@schiss
Arbeitszeitgesetz schreibt vor mind. 30 Minuten nach einer Arbeitszeit von mehr als 6 Std. (§ 4 Ruhepausen); gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten;
Erstellt am 03.06.2008 um 13:14 Uhr von Petrus
in dem besonderen Fall müßtet ihr also 25 min Pause machen - bleiben 6 Std. Arbeitszeit - und damit keine Pflicht zu 30 min Pause...
Erstellt am 03.06.2008 um 13:54 Uhr von schiss
Kann man die 2. Pause auch zum Ende eine Arbeitstages legen?
1. Pause 03.00 - 03.15h
2. Pause 06.10 - 06.25h
Dann könnten die Mitarbeiter außerhalb Pause machen und gleich im Anschluß nach Hause,
ohne vorher wieder zurück zur Arbeit fahren.
Wo sie ihre Pause machen, ist ja ihnen selbst überlassen, oder?
Erstellt am 03.06.2008 um 14:42 Uhr von Arminia
Hallo ,
der Ma kann seine 2.Pause am Ende seiner Arbeitszeit um 6.10 machen.
Erstellt am 03.06.2008 um 15:31 Uhr von mainpower
@Petrus
bei der Arbeitszeit von 23.45h bis 6.10h ( sowiso eine komische Zeit ) müß eine halbe Stunde Pause gemacht werden.
Erstellt am 03.06.2008 um 19:05 Uhr von nicoline
@schiss
23:45 - 06:10 Nachtschicht - 30 Min Pause = 5 Std 55 Min reine Arbeiszeit. Und nun? Um diesen Fall zu knacken, würden wir den AG auffordern, BEGINN und ENDE der AZ mitzuteilen, nur dann läßt sich klären, ob eine Pause gesetzlich erforderlich ist, oder nicht. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Std muß dem AN keine Pause gewährt werden, bedeutet, er ist auch nicht verpflichtet sie zu machen. Möchten AN bei einer AZ von unter 6 Std eine Pause machen und der AG gestattet dieses, verlängert sich die Anweseheit am Arbeitsplatz um die Zeit der Pause. In Deinem Beispiel beträgt die AZ mehr als 6 Stunden, also ist eine Pause von 2 x 15 oder 1x 30 Min zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
>Kann man die 2. Pause auch zum Ende eine Arbeitstages legen?<
Nein, die Kommentare zum Arbeitszeitgesetz sagen ganz deutlich, dass die Pause nicht direkt nach Beginn oder vor Ende der AZ liegen dürfen, da dieses dem Charakter der Pause, nämlich der Unterbrechung der Arbeit und der Erholung davon, widersprechen würde.
>Wo sie ihre Pause machen, ist ja ihnen selbst überlassen, oder?<
Wo ja, aber nicht wann!
Erstellt am 04.06.2008 um 07:01 Uhr von mainpower
Hallo,
Arbeitszeit von 23.45-6.10 minus 15 Minuten Pause ist eine Restarbeitszeit von 6 Stunden und 10 Minuten.
§ 4 Arbeitszeizgesetz sagt eindeutig bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine 30 minütige Pause
einzuhalten.