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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bildschirmpause - wie ist das im Bereich der "Brieferfassung"?

E
Elfi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hat jemand Ahnung von "Bildschirmpausen" od. sogar den genauen Gesetzestext? Ich arbeite in dem Bereich der "Brieferfassung"(Briefdienstleister) Vielen Dank im vorraus.

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Community-Antworten (3)

R
RolfH

02.06.2008 um 15:02 Uhr

@elfi

gib mal links in die Suchfunktion "Bildschirmpause" ein. Da findest Du außer Deinem eigenen noch weitere Einträge, die das thema behandeln.

Hoffe es hilft.

W
Werner

02.06.2008 um 15:17 Uhr

§ 5 BildscharbV Täglicher Arbeitsablauf Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.

J
jotim

02.06.2008 um 23:15 Uhr

Folgende Punkte gebe ich zu bedenken:

Ist das wirklich ein Bildschirmarbeitsplatz? Besteht dauerhaft Blickkontakt zum Bildschirm?? Videocoding??? Wenn ja, dann ist bei dauerhaftem Einsatz (eine Stunde+) eine Bildschirmpause zu machen. Bei Einsatz von zwei Stunden, können die Pausen in der Mitte zusammengelegt werden. Bei der Möglichkeit von Wechseltätigkeiten (Jobrotation) darf max. eine Stunde am Stück codiert werden, dann ist eine andere (keine Bildschirm-)Tätigkeit zu machen. Lass dich doch mal von der zuständigen BG beraten... als BR ist das eine gute Anlaufstelle.

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