Erstellt am 02.06.2008 um 13:02 Uhr von RolfH
@elfi
gib mal links in die Suchfunktion "Bildschirmpause" ein. Da findest Du außer Deinem eigenen noch weitere Einträge, die das thema behandeln.
Hoffe es hilft.
Erstellt am 02.06.2008 um 13:17 Uhr von Werner
§ 5 BildscharbV
Täglicher Arbeitsablauf
Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.
Erstellt am 02.06.2008 um 21:15 Uhr von jotim
Folgende Punkte gebe ich zu bedenken:
Ist das wirklich ein Bildschirmarbeitsplatz? Besteht dauerhaft Blickkontakt zum Bildschirm?? Videocoding??? Wenn ja, dann ist bei dauerhaftem Einsatz (eine Stunde+) eine Bildschirmpause zu machen. Bei Einsatz von zwei Stunden, können die Pausen in der Mitte zusammengelegt werden. Bei der Möglichkeit von Wechseltätigkeiten (Jobrotation) darf max. eine Stunde am Stück codiert werden, dann ist eine andere (keine Bildschirm-)Tätigkeit zu machen. Lass dich doch mal von der zuständigen BG beraten... als BR ist das eine gute Anlaufstelle.