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Urlaubstage von 30 auf 26 kürzen

B
Bingobongo
Dez 2019 bearbeitet

Hallo, Ich hätte eine Frage zu den Urlaubstagen. Mein Chef will meinen Urlaub von 30 auf 26 Tage kürzen. Ich habe seit 14 Jahren 30 Tage Urlaub. Ist das so rechtens? Was ist, wenn ich den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreibe? Steht mir bei Kündigung dann eine Abfindung zu?

Freue mich auf Antworten.

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Community-Antworten (7)

F
Freeplay

03.12.2019 um 07:07 Uhr

Du hast einen Arbeitsvertrag, wenn du keinen Änderungsvertrag unterschreiben möchtest, dann besteht dein aktueller weiterhin, da wird keine gerechtfertigte Kündigung folgen.

E
Erbsenzähler

03.12.2019 um 08:08 Uhr

@Freeplay Nicht ganz so. Es wird höchstwahrscheinlich eine Änderungskündigung erfolgen. Entweder nimmt Bingobongo die an oder er wird gekündigt. Es ist aber nicht unter dem Motto friss oder stirb. Nein! Er kann nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht die Kündigung unter Vorbehalt annehmen und innerhalb von drei Wochen Kündigungschutzklage einreichen und klagen...

Also eine folgende Kündigung ist möglich!

U
UdoWoe

03.12.2019 um 09:05 Uhr

Stimme Erbsenzähler zu. Der AG kann eine Änderungskündigung vorlegen. Sollte Bingobongo nichts dagegen unternehmen, dann wird er wohl oder übel nur noch 26 Tage Urlaub haben. Deswegen: ganz schnell zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und rechtliche Schritte einleiten. Dann muss der AG darlegen warum er das macht. Das nennt sich "Annahme unter Vorbehalt". Nachteil: Bingobongo arbeitet erst einmal unter den neuen Bedigungen (also nur 26 anstelle von 30 Tagen Urlaub). Gewinnt er den Prozeß, behält er die Arbeitsstelle und hat weiter 30 Tage Urlaub. Verliert er den Prozeß, hat er zwar nur noch 26 Tage Urlaub, aber er behält seinen Arbeitsplatz. Ich denke das ist das wichstigste.

M
Moreno

03.12.2019 um 12:34 Uhr

Es wird wahrscheinlich eine Änderungskündigung folgen.....hmmm habt Ihr ne Glaskugel? Wie viele AG versuchen AN unter Druck zu setzen um eine Vertragsänderung zu erreichen wenn dies nicht gelingt passiert oft nichts, da eine Änderungskündigung ja auch den Betriebsrat ins Spiel bringt. Also erst mal dem AG klar sagen, dass man einer Vertragsänderung nicht zustimmt. Bingobongo wenn es einen Betriebsrat bei Euch gibt würde ich den von der geplanten Vertragsänderung berichten.

U
UdoWoe

03.12.2019 um 16:41 Uhr

@moreno: wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe geschrieben "der AG KANN (!)" eine Änderungskündigung vorlegen. Er muss nicht. Probieren kann er es auch so. Außerdem schreibt Bingobongo: "Was ist, wenn ich den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreibe?", also gehe ich davon aus, dass da schon etwas geplant ist. Vielleicht ist auch Glaskugeln schauen mal von Vorteil. Das er den BR einschaltet, davon gehe ich ja mal aus.

@Binhobongo: Ein Abfindung bekommst du nur, wenn du das mit dem AG verhandelst. Einen Anspruch hast du nicht. Solltest (!) du vor Gericht gehen, könnte es sein, dass der Richter dir eine Abfindung zuspricht. Aber eine Garantie gibt es dafür nicht.

M
Moreno

03.12.2019 um 16:56 Uhr

@Udo...Es wird höchstwahrscheinlich eine Änderungskündigung erfolgen. Zitat erbsenzähler....stimme Erbsenzähler zu Zitat Udo ;-)

B
Bingobongo

04.12.2019 um 21:06 Uhr

Danke erstmal für die vielen Antworten.

Leider gibt es keinen BR. Das fällt daher flach. Ich werde den geänderten Arbeitsvertrag definitiv nicht annehmen und werde es auf eine eventuelle Änderungskündigung ankommen lassen. Da die zuletzt gekündigten Mitarbeiter ebenfalls eine Abfindung erhalten haben (auch nach 1,5 Jahren), gehe ich mal schwer davon aus, dass ich mit 14 Jahren Betriebsangehörigkeit das auch aushandeln kann.

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