Guten Morgen.

Wir haben bei uns im Betrieb geringfügig Beschäftigte, die an festen Wochentagen arbeiten. Dies ist jedoch nicht vertraglich geregelt, sondern abgesprochen und auf die Belange der jeweiligen Abteilungen abgestimmt. Bei einem Stundenlohn von 7,50 Euro können also die Kollegen maximal 53,3 Stunden im Monat arbeiten.

Der AG rechnet aber für einen Feiertag nur anteilig 2,08 Stunden, obwohl ein betroffener Kolleger an seinen "Werktagen" (idR immer Di + Do) 6 Stunden anwesend ist. Ist da richtig? Muss der AG nicht nach dem EntgeltfortzahlungsG §2 (1) an gesetzlichen Feiertagen wie an Werktagen vergüten? Mit welcher Argumentation gehen wir das Thema an?

LG
nit esu