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Weihnachten - inwieweit können wir uns dagegen wehren dass am 2. Weihnachtstag nachts um 0:00 wieder angefangen wird zu arbeiten?

N
Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ... Situation Arbeitszeit Weihnachten: bei uns im Betrieb soll es wie folgt laufen: 24.12.06 Schichtende 13:00 Uhr 25.12.06 frei vom 26.12. zum 27.12.06 Schichtbeginn 0:00 Wir haben eine BV darüber in der allgemein steht das die Weihnachtsfeiertage frei sind, aber explizit auf Heiligabend nicht hingewiesen wird, wo wir von daher also nicht wirklich eine gesetzliche Grundlage haben. Meine Frage ist jetzt inwieweit können wir uns dagegen wehren das am 2. Weihnachtstag nachts um 0:00 wieder angefangen wird zu arbeiten, der AG sagt dann ist der Feiertag offiziell vorbei und es gibt keine gesetzliche Handhabe das es dann nicht wieder losgehen kann.

Hinzu kommt das unsere Wartungstruppe direkt über Weihnachten arbeiten kommen soll und zwar für geplante Umbau - und Wartungsarbeiten also nichts unvorbereitetes. Inwieweit haben da eine rechtliche Grundlage dagegen an zu gehen, da ich der Meinung bin das es gerade was Instandhalter angeht gesetzlich diverse Öffnungsklauseln gibt.

Ich hoffe Ihr könnt mir vielleicht mit ein paar Rechtsquellen dazu weiterhelfen- Vielen Dank

4.13102

Community-Antworten (2)

V
viktor

30.10.2006 um 09:34 Uhr

Die rechtliche Grundlage ist der § 87 BetrVG (klingt doch einfach - oder). Wenn der BR gute Argumente hat und nicht zustimmt, kommt die Regelung so nicht zu Stande. Dann muss eine Einigungsstelle her oder ein Kompromiss gefunden werden.

Macht einen Gegenvorschlag, der aus Eurer Sicht der Sache gerecht wird.

K
Kölner

30.10.2006 um 12:18 Uhr

@viktor Ich hätte ja eher auf das ArbZG getippt. Vor allem dann, wenn eine ausreichende tarifliche Regelung nicht existiert.

@Nenyah Tach... ...§ 10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG für Wartungsarbeiten. ...§ 9 ArbZG für den Beginn der Schicht. Es sei denn Ihr habt einen TV, der noch etwas dazu regelt.

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