Arbeitszeiten
Bei uns im TV (Eisenbahn Tarifvertrag für nicht bundeseigene Eisenbahn) steht eine Dienstschicht soll 12std nicht überschreiten in einem anderen § des TV steht tägliche Arbeitszeit darf 10std nicht überschreiten. Was ist richtig bzw gemeint? Praxisbeispiel: Getreideentladung jeder Waggon einzelnd, ca 20min zwischen den Waggons Pause/Arbeitsunterbrechung, kein Pausenraum, warten auf der Lokomotive, Verlassen der Lokomotive nicht möglich,(betriebliche Arbeitsunterbrechung laut TV zu 80% vergütet). Wie lange darf/muss ich arbeiten? Um jede Hilfe/Rat/Meinung dankbar. Mfg
Community-Antworten (4)
01.12.2019 um 21:18 Uhr
Hallo allesklein, Beides ist richtig. Wenn eine Schicht durch insgesamt 2 Stunden Pause unterbrochen ist und 12 Stunden dauert, beträgt die Arbeitszeit 10 Stunden. Das ist also kein Widerspruch. Allerdings scheint es da bei Euch leicht gedehnte Auffassungen zu geben, was denn eine Pause ist. Eine Arbeitsunterbrechung, wie Du sie schilderst, ist vermutlich keine Pause. Aber das solltest Du die Gewerkschaft fragen. Erstens sollten die das wissen und zweitens sind die auch die evtl. klagende Partei zur Durchsetzung eines TV..
02.12.2019 um 10:05 Uhr
ebenfalls Hallo an allesklein,
was die Arbeitszeit/Schichtzeit betrifft, würde in diesem Zusammenhang auch einmal die Thematik "Arbeitsbereitschaft" betrachten. So wie du das hier schilderst, würde das dazu passen. Bei den unterschiedlichen Stundenanzahlen bitte daran denken, dass Ihr nicht Schichtzeit und Arbeitszeit in einen Topf schmeißt. Schichtzeit ist nicht gleich Arbeitszeit !!
Wie "alter Mann" schon erwähnte würde ich mal mit eurer Gewerkschaft sprechen, danach habt Ihr Sicherheit und daraus ergibt sich ggf. das Weitere.
02.12.2019 um 11:21 Uhr
@allesklein Wie hier schon erwähnt sind Schicht- und Arbeitszeit zwei paar Schuhe. Die Arbeitszeit ist die Zeit die man arbeiten muss. Die Schichtzeit ist die Zeit ist die Zeit in der die Arbeitszeit geleistet werden muß. Eure Zeit Pause/Arbeitsunterbrechung. ist wohl hier eher ein Mix aus Pause und Arbeitsbereitschaft. Ob rechtlich so in Ordnung…...hmmm möchte ich mich nicht aus dem Fenster lehnen. In den 20 min passen ja die 15 min Pause rein wie es das Arbeitszeitgesetz vor sieht. Da ihr aber mindestens 9 Stunden arbeiten fehlen dann aber noch mal 30 min Pause. Sollte dies gegeben sein, so sollte die Sache eigentlich ok sein. Was den Pausenraum betrifft. Ich vergleiche mal mit mir als Fernfahrer. Ich kann auch nicht erwarten das mein AG mir einen Pausenraum zur Verfügung stellt. Ich mache meine Pause auch an meinem Arbeitsplatz auf dem LKW. Was die Arbeitszeit von 10 Stunden an geht. Ich kann mir nicht vorstellen das ihr an 5 oder 6 Tagen die Wochen täglich 10 Stunden arbeiten muss, sondern das in den 12 Stunden Schichtzeit bis zu 10 Stunden gearbeitet werden kann. Ist ähnlich wie bei uns Fernfahren. Und auch das nach einer Schichtzeit von 12 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 11(bzw.9) Stunden ein zu halten ist. Möchte dir mal als Beispiel ein Link rein setzen aus unserer Branche wie man rechnen kann. https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-pausen/
02.12.2019 um 14:01 Uhr
hier noch einmal etwas zur Grundlage Pause :
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,
- Im voraus feststehende Arbeitsunterbrechungen,
- Vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden)
- Freie und dem jeweiligen Verhältnissen entsprechende Verfügbarkeit des Arbeitnehmers über die Arbeitsunterbrechung.
Alles andere sind Arbeitszeiten (bitte nicht mit Schichtzeiten verwechseln)
- die oben genannten 20 min sind also auf keinen Fall eine Pause (zumindest, so wie von allesklein geschildert)
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