Erstellt am 29.05.2008 um 10:41 Uhr von Catweazle
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Der Urlaubsanspruch bleibt auf jeden Fall erhalten.
Siehe auch híer:
http://www.babycenter.de/pregnancy/familiewerden/urlaubsanspruch_experte/
Erstellt am 29.05.2008 um 12:33 Uhr von uhu
@PIWI
das ist durchaus möglich, da sich der U-Anspruch nach dem Ende des MS richtet; z.B. bei 30 Tg Urlaub /Jahr = 2,5 Tg/Monat; endet der MS am 30.11.08 hat die AN für Dezember keinen U-Anspruch, wenn sie in Elternzeit geht; geht sie wieder arbeiten, gibt's auch den U für Dezember
Erstellt am 30.05.2008 um 10:09 Uhr von Andreas_5
Halo PIWI,
eventuell hilft dir § 17 Mutterschutzgesetz (Erholungsurlaub) weiter