Weniger Urlaub wegen Mutterschutz?
Hallo, wenn eine Mitarbeiterin im Oktober in Mutterschutz geht,dürfen ihr dann 2 Tage vom Jahresurlaub abgezogen werden?
Community-Antworten (3)
29.05.2008 um 12:41 Uhr
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Der Urlaubsanspruch bleibt auf jeden Fall erhalten.
Siehe auch híer: http://www.babycenter.de/pregnancy/familiewerden/urlaubsanspruch_experte/
29.05.2008 um 14:33 Uhr
@PIWI das ist durchaus möglich, da sich der U-Anspruch nach dem Ende des MS richtet; z.B. bei 30 Tg Urlaub /Jahr = 2,5 Tg/Monat; endet der MS am 30.11.08 hat die AN für Dezember keinen U-Anspruch, wenn sie in Elternzeit geht; geht sie wieder arbeiten, gibt's auch den U für Dezember
30.05.2008 um 12:09 Uhr
Halo PIWI,
eventuell hilft dir § 17 Mutterschutzgesetz (Erholungsurlaub) weiter
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