Erstellt am 28.05.2008 um 19:18 Uhr von pirat
Erstellt am 28.05.2008 um 19:24 Uhr von Mona-Lisa
@pirat,
Schwabe? :-)
@Forumskunde,
wenn ein Kollege das komplette Jahr krank war, also keinen Tag gearbeitet hat, kann er seinen Urlaub bis 31.03. des Folgejahres beanspruchen.
Ist er über dieses Datum raus weiterhin krank, verfällt der Anspruch.
Erstellt am 28.05.2008 um 19:31 Uhr von pirat
Ahoi Mona-Lisa,
besser? ;-) ich wollte doch nur auch einmal minimalistisch....
Was ist, wenn ich (fast) das ganze Jahr krank bin?
Bundesarbeitsgericht: auch bei einer lange andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höhe erhalten.
Hierzu jetzt auch: EuGH, Verfahren C-350/06
Bisher musste der Urlaub noch im laufenden Kalenderjahr oder spätestens im Übertragungszeitraum genommen werden, ansonsten sollte der Urlaub verfallen. Der Europäische Gerichtshof könnte dies Mitte 2008 "kippen" (Verfahren C-350/06).
Erstellt am 29.05.2008 um 07:14 Uhr von Holzbiege
Aufpassen Leute!
Urlaubsabkommen für die Beschäftigten (Tarifvertrag) IGM-BW
§2.9 Der Urlaubsanspruch verringert sich jedoch für jeden weiteren Monat um 1/12 des Jahresurlaubs bei einer Krankheitsdauer von über neun Monaten im Kalenderjahr.
Also: Urlaubsanspruch ja, aber entsprechend gekürzt.