Mitarbeiter alleine im Unternehmen - aus sicherheitstechnischen Gründen überhaupt erlaubt?
Hallo liebe Kollegen,
wir sind gerade dabei Überstunden zu genehmigen, dabei handelt es sich um eine einzelene Person in unserer Firma (ca. 450 MA). Nun möchte diese Mitarbeiterin an zwei Samstagen freiwillig Überstunden leisten. Sie wäre jedoch in dieser Zeit ganz alleine im Unternehmen. Wir stellen uns nun gerade die Frage ob dies aus sicherheitstechnischen Gründen überhaupt erlaubt ist. Wir können aber in den einschlägigen Gesetzen den Paragraph nicht finden. Für eure Hilfe sind wir sehr dankbar.. evtl. mit Hinweis auf den Paragraphen.
Vielen Dank
Community-Antworten (5)
28.05.2008 um 15:33 Uhr
@hunter kommt darauf an, was die MA macht; sitzt sie am Schreibtisch mit Telefon ist das kein Problem allein in der Fa.; aber macht das euer AG mit? das ist doch nicht wirtschaftlich für 1 Person alles aufzumachen und anzuschmeißen;
28.05.2008 um 15:36 Uhr
Hallo Hunter,
hier findest Du einiges, was Dir vielleicht weiterhilft:
http://www.bionity.com/lexikon/d/Alleinarbeitsplatz
Gruß khel
28.05.2008 um 15:38 Uhr
@uhu - vielen Dank für deine Antwort.. die Arbeit ist am Schreibtisch.. unser Gedanke ging eigentlich dahingehend, was ist wenn der MA etwas passiert (Herzinfarkt, Kreislauf, o.ä) und die MA nicht in der Lage ist sich selbst Hilfe zu rufen.. wie siehts denn da aus.. gibt es da irgendwelche Regelungen ??
28.05.2008 um 15:42 Uhr
@khel.. vielen Dank.. der Link hat die Antwort gebracht..
Ihr seid super.. danke für die schnelle hilfe
Gruß Hunter
29.05.2008 um 16:08 Uhr
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen, ALLES ! weitere und die Beurteilung der Tätigkeiten findest Du in der BG-Regel »Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen« (BGR 139).
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