Erstellt am 13.07.2017 um 09:15 Uhr von gironimo
Was steht denn im Geltungsbereich des Sozialplans?
Für die, die mitgegangen sind , gelten die Regeln des § 613a BGB.
Erstellt am 13.07.2017 um 09:27 Uhr von Mercyful
Hallo gironimo,
im Geltungsbereich steht "Dieser Sozialplan gilt räumlich für sämtliche Betriebe der XXX GmbH, persönlich für sämtliche Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG (im folgenden Mitarbeiter) und sachlich für die im Interessenausgleich vom XX.XX.2016 beschriebene Betriebsänderung. Er gilt nicht für leitende Angestellte gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG".
Ich weiß aber, dass z.B. Unternehmen A zwischenzeitlich diesen Sozialplan für eine andere Restrukturierungsmaßnahme "verlängert" hat.
Jedoch war der Betriebsrat Unternehmen A ja für 6 Monate für Unternehmen B zuständig und in diesen 6 Monaten wurde besagter Sozialplan vereinbart. Insofern müsste dieser Sozialplan kraft des Übergangsmandates auch für Unternehmen B gelten.
Weiterhin vielen Dank für die Aufklärung :-)
Erstellt am 13.07.2017 um 09:36 Uhr von gironimo
Da habe ich meine Bedenken. Aber vielleicht kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht noch etwas daraus machen.
Erstellt am 13.07.2017 um 09:39 Uhr von Mercyful
Hallo gironimo,
erst einmal vielen Dank für die erste Einschätzung. Wir hoffen, dass noch von anderen Forenmitgliedern weitere wertvolle Hinweise kommen.
Erstellt am 13.07.2017 um 11:43 Uhr von Pjöööng
Ist denn überhaupt ein einziger AN der zu B übergegangen ist von dem Sozialplan persönlich betroffen gewesen?
Erstellt am 13.07.2017 um 11:49 Uhr von Mercyful
Hi Pjöööng,
in der Tat sind mehrere MA, die von Unternehmen A in Unternehmen B gewechselt waren, in der Vergangenheit betroffen gewesen. Und uns geht in erster Linie darum, ob wir diesen Sozialplan für weiteren Personalabbau einsetzen können.
Erstellt am 13.07.2017 um 14:32 Uhr von Pjöööng
Der Sachverhalt ist äußerst schwer zu verstehen.
Der Sozialplan ist nach dem Betriebsübergang während des Übergangsmandates vereinbart worden?
Der Sozialplan ist für eine Maßnahme im Betrieb A vereinbart worden?
Wie können dann Mitarbeiter im Betrieb B betroffen gewesen sein?
Erstellt am 13.07.2017 um 16:46 Uhr von Mercyful
Ganz einfach, Unternehmen A und B gehören zu einem Konzern. Und für den Gesamtkonzern wurde ein Restrukturierungsprogramm ins Leben gerufen, die beide Unternehmen betreffen. Insofern auch Unternehmen B.
Erstellt am 13.07.2017 um 17:55 Uhr von BRHamburg
Ich habe sehr große Zweifel das dieser Sozialplan des BR A für den gesamten Konzern gültigkeit hat. Dann hätte meiner Meinung nach der KBR oder ein GBR die Verhandlungen führen müsen. Ich würde euch vorschlagen einen Fachanwalt zu fragen.
Erstellt am 14.07.2017 um 10:27 Uhr von Pjöööng
Sorry Mercyful,
Deine letzte Antwort wirft nur noch mehr fragen auf. Ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust, jeden Wurm einzeln aus der Nase zu ziehen. Erfahrungsgemäß wollen Fragesteller die so viele offensichtlich wichtige Details unterschlagen sowieso nur eine Wunschantwort.
Deshalb: Ja, diese BV ist auch für alle anderen Betriebe gültig!
Erstellt am 14.07.2017 um 11:04 Uhr von Mercyful
Hey Pjöööng,
sorry, oft ist es so, dass man etwas formuliert (bevor man es niederschreibt), was für einen persönlich absolut verständlich ist und erst merkt, wenn andere nicht verstehen, was man eigentlich ausdrücken/fragen wollte, dass es wohl doch nicht so glücklich formuliert wurde.
Jedoch kann ich nicht ganz folgen, welche weiteren Fragen nach unserer letzten Antwort aufgekommen sind :-(
Erstellt am 14.07.2017 um 12:29 Uhr von WillsWissen
Wenn ich mich nicht täusche, wird dies im § 123 UWG (Umwandlungsgesetz) geregelt!
Schaut dort nach.