Guten Morgen liebe Community,

wir haben da eine spezielle Frage zu der wir bisher noch keine verbindliche Einigung finden konnten.

Folgendes Szenario:
Aus Unternehmen A (mit Betriebsrat) wird ein Betriebsteil in Unternehmen B (ohne Betriebsrat) eingegliedert.

Da Unternehmen B keinen Betriebsrat hat, erhält der Betriebsrat aus Unternehmen A ein sog. Übergangsmandat für 6 Monate für Unternehmen B.
In diesen 6 Monaten schließt der Betriebsrat aus Unternehmen A für die Mitarbeiter in Unternehmen A einen Sozialplan ab.

Ist dieser Sozialplan auch durch das Übergangsmandat für Unternehmen B gültig? Wir hatten in der Schulung gelernt, dass dieses zutreffend sei, können aber keine Gesetzt hierzu finden.

Unternehmen B hat inzwischen einen Betriebsrat und würde gern den Sozialplan von Unternehmen A für sein Unternehmen als gültig erklären.

Und wie verhält es sich mit den Mitarbeitern, die seinerzeit aufgrund des Betriebsüberganges von Unternehmen A in Unternehmen B gewechselt sind?

Unserer Auffassung nach gelten die Betriebsvereinbarungen aus Unternehmen A dauerhaft für die Mitarbeiter, die in Unternehmen B gewechselt sind solange diese nicht durch eigene Betriebsvereinbarungen des BR in Unternehmen B abgelöst werden.

Ist das zutreffend? Habt Ihr ein paar Urteile, Gesetze etc. für uns ?

Vielen Dank für Euer allumfassendes Wissen.
Mercyful