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Klimagerät für gesundheitlich belastete Mitarbeiterin?

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see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Mitarbeiterin hat gesundheitliche Probleme: ihr Lymphsystem arbeitet nicht richtig, sie ist Diabetikerin, hat chronischen Bluthochdruck etc. Ihre Ärztin rät ihr, sich nicht in Räumen mit über 24°C aufzuhalten. Sie musste auch schon mal wegen eines Kreislaufzusammenbruchs mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden - auch an einem heißen Tag. Nun ist ihr Büro ab ca. 12 Uhr voll der Sonne ausgesetzt, so dass die Temperatur im Büro - trotz Jalousien - schnell über die 24° hinaus ansteigt. Hat sie einen Anspruch auf ein Klimagerät? Ein anderes Büro kann ihr nicht zugewiesen werden; mit einem Kollegen tauschen hilft auch nicht, da ALLE Büros dieser Situation ausgesetzt sind. Oder weiß jemand eine andere Lösung für die Mitarbeiterin?

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Community-Antworten (5)

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Fuxx

28.05.2008 um 16:54 Uhr

@see-see Ich würde mal mit dem AG reden. So wie ich das sehe, habt ihr da keinen Rechtsanspruch. Hier ist wohl der gute Wille des AG gefragt.

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Petrus

28.05.2008 um 17:19 Uhr

Sind die Geschäftsräume gemietet? Dann muss evtl. der Vermieter die Klimaanlage bezahlen, vgl. OLG Rostock vom 29. Dezember 2000 - 3 U 83/98 Und sonst hilft nur verhandeln. Ob das so gut ist, wenn die MA 2-3 mal im Jahr "abklappt"? Und evtl. anschließend je eine Woche krank geschrieben ist? Da kommt langfristig ein Klimagerät günstiger. Vielleicht hat ja hier noch jemand eine Idee, ob's nicht vielleicht sogar einen Zuschuss irgendwoher gibt, wenn die MA ein entspr. Attest hat...

F
Fuxx

29.05.2008 um 10:22 Uhr

Vielleicht hilft euch auch die "Arbeitsplatzrichtlinien" oder Arbeitsstättenverordnung weiter?

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Waschbär

29.05.2008 um 11:42 Uhr

see-see, sieht schlecht aus für die AN.

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paula

29.05.2008 um 23:58 Uhr

unser GBR ist zur Zeit ganz wild unterwegs und würde jetzt hier ganz zwanglos ein Initiativrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG herleiten. Ich habe da ganz gehörige rechtliche Bauchschmerzen, aber vielleicht kann man ja so mal eine Nebelbombe werfen

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