Erstellt am 28.05.2008 um 14:54 Uhr von Fuxx
@see-see
Ich würde mal mit dem AG reden. So wie ich das sehe, habt ihr da keinen Rechtsanspruch. Hier ist wohl der gute Wille des AG gefragt.
Erstellt am 28.05.2008 um 15:19 Uhr von Petrus
Sind die Geschäftsräume gemietet? Dann muss evtl. der Vermieter die Klimaanlage bezahlen, vgl. OLG Rostock vom 29. Dezember 2000 - 3 U 83/98
Und sonst hilft nur verhandeln. Ob das so gut ist, wenn die MA 2-3 mal im Jahr "abklappt"? Und evtl. anschließend je eine Woche krank geschrieben ist? Da kommt langfristig ein Klimagerät günstiger. Vielleicht hat ja hier noch jemand eine Idee, ob's nicht vielleicht sogar einen Zuschuss irgendwoher gibt, wenn die MA ein entspr. Attest hat...
Erstellt am 29.05.2008 um 08:22 Uhr von Fuxx
Vielleicht hilft euch auch die "Arbeitsplatzrichtlinien" oder Arbeitsstättenverordnung weiter?
Erstellt am 29.05.2008 um 09:42 Uhr von waschbär
see-see,
sieht schlecht aus für die AN.
Erstellt am 29.05.2008 um 21:58 Uhr von paula
unser GBR ist zur Zeit ganz wild unterwegs und würde jetzt hier ganz zwanglos ein Initiativrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG herleiten. Ich habe da ganz gehörige rechtliche Bauchschmerzen, aber vielleicht kann man ja so mal eine Nebelbombe werfen