Neue Arbeitszeit mit BV - Müssen wir dringend eine Betriebsvereinbarung unterschreiben?
Hallo liebe BR, wir sind alle neu im BR und sind nun damit konfrontiert, daß die Arbeitszeit im Unternehmen neu geregelt werden soll. Müssen wir dringend eine Betriebsvereinbarung unterschreiben? Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (5)
27.05.2008 um 18:30 Uhr
Hallo KG,
nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetz Abs.2 habt Ihr Mitbestimmungsrecht und solltet dieses im Sinne der Arbeitnehmer auch nutzen.
Gruß Finefinger
27.05.2008 um 19:05 Uhr
@KG Hat euch der AG bereits einen Vorschlag anhand von Unterlagen unterbreitet (z.B. in Form einer BV) - Dann habt ihr eine Woche für eure Antwort an den AG. Oder wollt ihr mit eurer Frage wissen, ob die Arbeitszeit per BV geregelt werden muss? - Auf jeden Fall dringend zu empfehlen (Meiner Meinung nach im beiderseitigen Interesse!) Oder wollt ihr wissen, ob ihr eine BV erstellen könnt und die per eurer Unterschrift gültig wird? Ohne Verhandlung über die BV mit dem AG wird es wohl nicht gehen.
Wenn alles nicht zutrifft, bitte etwas mehr Details.
Gruß
27.05.2008 um 20:37 Uhr
Carl, "Hat euch der AG bereits einen Vorschlag anhand von Unterlagen unterbreitet (z.B. in Form einer BV) - Dann habt ihr eine Woche für eure Antwort an den AG." Wie kommst Du auf diese Frist?
KG, bevor Ihr eine BV erstellt/unterschreibt, solltet Ihr für ausreichende Kenntnisse sorgen. Gut wäre z.B. ein Inhouseseminar oder ein Seminar für die maßgeblich an der Verhandlung Beteiligten außer Haus. Fristen gibt es für die Verhandlung einer BV nicht. Ihr könnt den AG zwingen, eine BV mit Euch zu verhandeln, umgekehrt wird aber kein Schuh daraus. Der AG muss Euch gemäß § 87 (1) Punkt 2 und 3 an der Arbeitszeitgestaltung beteiligen.
28.05.2008 um 00:01 Uhr
KG Werden die genannten Arbeitszeiten per Tarifvertrag oder mit den Arbeitsverträgen geregelt?
Der BR muss keine Betriebsvereinbarung, die er vom Arbeitgeber vorgelegt bekommt, unterschreiben. Ist der BR mit dem Inhalt der vorgelegten BV nicht einverstanden,hat er das Recht entsprechend mit dem Arbeitgeber zu verhandel. Werden AG+BR sich über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung nicht einig, so muss auch keiner der Parteien diese BV unterschreiben. Wird man sich über den mitbestimmungspflichtigen Inhalt einer BV nicht einig, können die Verhandlungspartner die Einigungsstelle anrufen. Siehe §87 Abs.2 BetrVG Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
In genannter Angelegenheit hat der BR gem. §87 Abs.1, Ziffer 2+3 mitzubestimmen: (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Ziffer 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; Ziffer 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Übrigens: Erhält der BR einen Vorschlag einer BV, so ist er nicht verpflichtet, wie Carl schreibt, innerhalb einer Woche zu antworten. Das ist Quatsch. Es gibt in o.g. Angelegenheit weder für BR noch für AG keinerlei Fristen für Antworten. Weder BR noch AG sind in keinster Weise verpflichtet auf solche Vorschläge überhaupt zu antworten. Allerdings könnte dann ein Verhandlungspartner die Verhandlung als gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen.
28.05.2008 um 15:14 Uhr
Lotte, Heini
OK - meine Gadenkan waren aus aktuellem Anlass in Richtung Anhörung bzgl. Kündigung/Einstellung gewandert. Bei einer BV zur Arbeitszeit sieht das schon anders aus. Ich gelobe besserung und werde künftig lieber erst noch einmal nachdenken, und dann antworten.
Gruß Carl
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeitszeit von Betriebsräten
ÄlterMoin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vergütete Arbeitszeit vs. Anwesenheitszeit
ÄlterLiebes Forum ich habe eine dringliche Frage und ich bin der Auffassung, dass etwas in der Berechnung des Gehalts nicht rechtens sein kann. Ich hoffe Ihr gebt den Input den ich brauche. Folgende Bedin
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert