Nach der Arbeitsschicht zum Arzt - Wie ist dieser Tag in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen?
Ein Mitarbeiter geht nach seiner vollendeten Arbeitsschicht zum Arzt und wird krankgeschrieben. (arbeitsunfähig ab dem Tag, an dem er schon gearbeitet hat). Wie ist dieser Tag in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen bzw. zu schreiben? Und was ist wenn nur ein halbe Schicht gearbeitet wurde und der Mitarbeiter dann zu Arzt geht und für den selben Tag krankgeschrieben wird? Der Arbeitgeber argumentiert, es wäre für den Arbeitnehmer ein Vorteil diesen Tag mit „krank“ (8 Stunden)zu schreiben, da er ja den Durchschnitt aller Zulagen erhalten würde. Wie ist es richtig?
Community-Antworten (1)
27.05.2008 um 14:45 Uhr
Moin Ikarus21, schau Dir mal den § 4 EFZG an, der Abs.1a und Abs.4. Wenn bei Euch ein TV zur Geltung kommt ist der ausschlaggebend. Bei uns wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zu Grunde gelegt. Wir sind ein Dreischichtbetrieb. Da wäre es vom Geld her besser, wenn sich der MA voll AU melden würde, da nach Deiner Schilderung während der Tagschicht die Arztbesuche erfolgten.
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