Grund für Arbeitgeber warum wir nicht zustimmen - zur Weiterbeschäftigung in unbefristete Arbeitsverträge?
Wir haben Anträge auf Zustimmung zur Weiterbeschäftigung in unbefristete Arbeitsverträge gekriegt vom Arbeitgeber, das Problem ist, wir wollen die Verträge nicht zustimmen nicht verlängern.. aber wir brauchen wichtiger Grund für Arbeitgeber warum wir nicht zustimmen.. Bitte ich brauche schnellstens ein Antwort..
Community-Antworten (16)
04.02.2009 um 22:23 Uhr
wo wir bei der Frage wären, warum ihr einer Verlängerung nciht zustimmen wollt - das solltest du uns schon mitteilen...
04.02.2009 um 22:25 Uhr
@ Kenan , würde auch gerne den grund wissen , warum ihr die Kollegen nicht verlängern bzw entfristen wollt !?? Bin echt schon total gespannt !!
der Speedy
04.02.2009 um 22:30 Uhr
@Kenan
... ihr braucht keinen wichtigen grund für den AG, sondern einen Grund, der vom ArbG im Rahmen einer vom AG beantragten Ersatzzustimmung nicht verworfen würde.
Dieses können nur Gründe gem. § 99 (2) sein.
Wobei auch mich einmal interessieren würde warum sich ein BR der sich ja für die AN einsetzen soll, gegen diese wendet?
04.02.2009 um 22:58 Uhr
weil die 2 junge immer gegen BR waren, die haben Propaganda gemacht gegen uns.. das Problem ist, viele haben angst vom GL zeuge zu sein. Und die beiden sind Marionette von GL das wissen wir auch.. Das wegen als BR wollen wir die Verträge von dem nicht verlängern, versteht ihr mich??
04.02.2009 um 23:08 Uhr
@Kenan
weil da AN den BR "nicht lieb haben" oder dass sie ggf. der GL nahe stehen dürfte keine Gründe sein der unter die möglichen Versagungsgründe gem. § 99 (2) fallen.
04.02.2009 um 23:15 Uhr
gute Antwort danke Uschi66 ! Das hat nicht mit AN den BR "nicht lieb haben" oder dass sie ggf. der GL nahe stehen zu tun......was für gründe muss ich dann finden um die Verträge nicht zu verlängern?? z.B. Betriebsstörende gründe ??
04.02.2009 um 23:26 Uhr
neskia gibst noch viele , nein haben wir nicht..davon wusste ich nicht wegen interne Ausschreibung der unbefristeten stellen usw.. weil wir alle ganz normale Lagerarbeiter angestellt sind.. aber eine davon ist Schicht Leiter..
05.02.2009 um 09:48 Uhr
Nur weil der BR mit den Kollegen nicht klar kommt wollt ihr die Zustimmung verweigern, ich versteh die Welt nicht mehr. Gerade hier solltet ihr zeigen dass ihr für die Mitarbeiter da seid. Evtl. habt ihr dann auch ein besseres Verhältnis zu denen. Wenn ihr schon selbst keine Gründe nennen könnt steht eure Ableh nung auf wackligen Füssen, ihr sucht nach Gründen? Toller BR!!!
05.02.2009 um 10:56 Uhr
@Kenan
das ist wirklich erschreckend! Was ist denn das für ein BR. Der BR soll das Wohl der MA im Blick haben und nicht wie ein kleines Kind den Beleidigten spielen
05.02.2009 um 14:35 Uhr
rolfo2 und paula ihr weisst nicht was bei uns Fa.ab geht also bitte ja vorsicht mit eure ausdrücken und bitte labert kein dunschiss hier.. Gut zu hören: Als Br haben wir mit den jungs oft angesprochen aber leider die Verstehen das nicht.. Und wegen von denn eine fast eine Kollege raus geflogen weill er falsche aussage und gelügt hat , wenn wir durch gerichtliche urteil zum wieder weiter beschäftigun nicht eingeholt hätten..Die sind richtige Marionette von GL.. Die setzen andre mitarbeitern unter druck mit eigenem lügerei etc.. Natürlich als br müssen wir mitarbeiter unterstützen und für den immer dabei sein und das ist auch unsere pflicht, aber manchmal gibst sollche leute , frieden vom firma und andere mit arbeiter gefährten.. wenn ihr andere lösung hab dann sag mir das.. unsere Firma . ein Firma bei jeder sahe egal ohne br eigene gesetze hat... ich glaube eure arsche sind warm das wegen schreibt ihr so.. und keine spielt hier den Beleidigten usw.. wenn ihr fragen habt nochmal fargen anstadt sollche sachen zu schreiben..
Danke!
05.02.2009 um 14:38 Uhr
Kanan Es wäre an der Zeit, jetzt zurückzu treten als das man sich so dumm verhält!
05.02.2009 um 15:10 Uhr
waber oder wie du heisst, keine hat hier deine meinung hier gefragt, wenn du lösung zu meine frage hast dann antworte , spare dir deine eigene meinung ok kollege..
BITTE KOLLEGE UND KOLLEGIN, ICH MÖCHTE NICHT SOLLCHE MEINUNGEN HABEN; ICH MÖCHTE EINE KLARE ANTWORT FÜR MEINE FRAGE MEHR NICHT AN SONSTEN BITTE KEINE NACHRICHT HIER SCHREIBEN ICH HAB KEIN ZEIT SOLCHE MEINUNGEN::
DANKE MICH::
05.02.2009 um 16:20 Uhr
Kenan, du kannst noch so in SPERRSCHRIFT rumbrüllen und den anderen, die dir geantwortet haben, unterstellen, dass sie "Dünnschiß" labern (übrigens:eine vollkommen unangemessene Ausdrucksweise hier), das alles wird Dir nicht zu deiner Wunschantwort verhelfen.
Wenn ihr als BR diesen Weiterbeschäftigungsanträgen ohne einen der abschließend aufgezählten Widerspruchsgründe des § 99 BetrVG widersprechen wollt, weil euch die Nase der Leute nicht paßt, dann handelt ihr RECHTSWIDRIG.
Ich kann daher Waber nur aus tiefstem Herzen beipflichten. Ein Rücktritt wäre eine konsequente Handlungsweise für Leute, die von BR-Arbeit und dem BetrVG einen Kenntnisstand haben, der weit unterhalb der wissenschaftlichen Nachweisgrenze liegt.
Das ist kein Betriebsrat, sondern eher eine Zirkus-Combo.
Gruezi
05.02.2009 um 16:22 Uhr
Kenan, Deine Frage ist oben schon beantwortet worden. § 99 Abs. 2 BetrVG. Wenn solch ein Verweigerungsgrund vorliegt, könnt Ihr der Einstellung wiedersprechen. Sonst nicht!!!!!!!
MfG Dr.House
05.02.2009 um 16:30 Uhr
Zitat : "Als Br haben wir mit den jungs oft angesprochen aber leider die Verstehen das nicht.. Und wegen von denn eine fast eine Kollege raus geflogen weill er falsche aussage und gelügt hat , wenn wir durch gerichtliche urteil zum wieder weiter beschäftigun nicht eingeholt hätten" Zitat ENDE
die VERSTEHEN das nicht? Hmmm, wenn du so sprichst, wie du schreibst, wundert das nur wenig.
Dr. House...., ich glaube, neben deiner trefflichen Diagnose wäre noch ein Einlauf gegen verbale Diarrhoe indiziert ....
06.02.2009 um 02:34 Uhr
Dr.House dieser meinung was du hast bin ich auch gleiche meinung.. aber dachte vielleicht gibts andere methode oder so was.. danke mich..
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