Erstellt am 22.10.2013 um 09:42 Uhr von Nubbel
Erstellt am 22.10.2013 um 10:20 Uhr von gironimo
Wenn der AG die Fahrtkosten zu tragen hat, weil es sich z.B. um eine betriebliche Fortbildungsmaßnahme handelt, muss er die Kosten tragen, die tatsächlich angefallen sind.
So gesehen ist das unabhängig davon, ob Dienstzeit war oder nicht. Allerdings stimmt natürlich Nuddels Frage, wie denn Dienstreisen bei Euch im Betrieb geregelt sind. Die Prozedur wäre nach einer Dienstreiseregelung abzuwickeln.
Falls es im Detail Unklarheiten gibt, würde ich als BR diese Frage vorab mit dem AG klären; schließlich ist ja der BR bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen in der Mitbestimmung.