Muss ich Stunden die ich als ehrenamtliche Richterin beim Arbeitsgericht leiste im Betrieb nacharbeiten???
Ich arbeite im Handel, habe eine 5 tage Arbeitswoche(38 stunden) wenn ich nun an einem dieser tage im gericht benötigt werde, muss ich dann an meinem freien tag im laden arbeiten gehen um auf meine 38 stunden zu kommen?? Vielleicht hat da jemand Ahnung von euch. Danke schon mal im vorraus
Community-Antworten (7)
22.05.2008 um 20:29 Uhr
@Gizmo, Leg die Vorladung vor, dein AG muss dich freistellen. BGB § 616
22.05.2008 um 21:11 Uhr
@Mona-Lisa ...wird sich aber die Kosten (in Teilen) wiederholen wollen beim Gericht!
22.05.2008 um 21:13 Uhr
@Kölner, dabei wäre interessant, mit wieviel Euronen zwischen einem Zeugen und einem ehrenamtlichen Richter unterschieden wird.......
22.05.2008 um 21:19 Uhr
@Mona-Lisa das ganze ist ein Ehrenamt. Es gibt keine extra Kohle. Du mußt eine Verdienstbescheinigung an der Kasse vorlegen und bekommst dann das Geld ausgezahlt, für die Zeit die Du im Gericht warst.
22.05.2008 um 21:27 Uhr
. . . und der Arbeitgeber stellt zwar frei, jedoch ohne Bezahlung . . .
22.05.2008 um 22:05 Uhr
und somit ist die Frage mit nein zu beantworten !!
23.05.2008 um 20:04 Uhr
Danke für Eure Antworten!!!!! Man kann sich hier immer auf jemanden verlassen!!!!
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