Erstellt am 30.01.2006 um 11:44 Uhr von DocPille
Hi,
siehe mal im BetrVG §76 nach,da steht:
Kommt eine Einigung ueber die Person des Vorsitzenden nicht zustande,so bestellt ihn das Arbeitsgericht.
Gruß
Erstellt am 30.01.2006 um 11:47 Uhr von paula
das weiß ich, docpille. macht aber in unserem fall wenig sinn, da wir beide nicht kennen. mir geht es jetzt eher darum, wie man reagieren sollte. auf richterin X beharren? richter y akzeptieren? arbeitsgericht anrufen?
wie läuft sowas in anderen betrieben?
Erstellt am 30.01.2006 um 11:52 Uhr von DocPille
Hi,in unserem Falle würde ich das Arbeitsgericht anrufen,da unser Personalleiter selbst ehrenamtlicher Arbeitsrichter ist,und wir dann damit rechnen müssen,das die GL einen ihnen wohlgesinnten Richter aussuchen
werden.
Erstellt am 30.01.2006 um 12:19 Uhr von happy
Sind X und Y vom Arbeitsgericht an Eurem Firmenstandort? Wir bekamen auf einer BR-Schulung den Tip einen Richter aus einem Nachbarbereich zu nehmen. Sollte der BR irgendwas Rechtliches nach der Einigungsstelle unternehmen wollen/müssen so sind die Chancen am Arbeitsgericht schlecht wenn der Vorsitzende der Einigungsstelle aus eben diesem Gericht kommt. Kein Richter wird gegen seinen Kollegen richten.....
Ev. einen Dritten aus der Umgebung nehmen (vielleicht kennt ihr andere BR`s aus der Umgebung und könnt fragen)
don`t worry be happy
Erstellt am 30.01.2006 um 12:24 Uhr von paula
happy, das ist eine gute antwort! danke!
richterin x ist vom LAG, richter y vom arbg aus unserer stadt. da haben wir dann ja auch schon eine sehr gelungene argumentationskette, warum es richterin X machen soll.
vielen dank!
Erstellt am 30.01.2006 um 13:45 Uhr von einfachIch
DocPille kennt Richter .....
"einen ihnen wohlgesinnten Richter" ..... ja, ja, ja .... laßt mich nur immer mehr an dem (Un-)Rechtsbewußtsein der Gesellschaft zweifeln.....
Auch kommt in mir beim Lesen der einen oder anderen Antwort hier, immer mehr das Gefühl auf AN/BR und AG müssen immer gegeneinander. ! ?
Paula, was haltet Ihr von dem Kinderspruch "der Klügere gibt nach" ? Wenn Ihr Richter Y doch gar nicht kennt und Richterin X aber auch nicht, könntet Ihr doch diesen Spruch anwenden....
Oder schlagt eine Losentscheidung vor, mal sehen ob der AN stuhr ist ....
Eure Argumentationskette hat doch eine Anrufung des Arbeitsgerichts zur Folge, das Resultat = Zeit .... Geld .... Nerven .... und ob Ihr dann den Traumrichter oder einen euch wohlgesinnten Richter bekommt ???
Seit nett zueinander, liebet und vermehret euch ( Psm. 4 Vers 3) *lol*
... ok, ok, das vermehren war mehr ein Späß´le
Erstellt am 01.02.2006 um 13:09 Uhr von happy
...und wenn der Klügere immer nachgibt regieren die Dummen... nein danke!
...und AN/BR und AG IMMER gegeneinander sicherlich nicht, aber wenn dann doch zu BR-Bedingungen. Wenn man den Namen eines RA/RAin von ver.di oder von BR-Kollegen bekommt würde mir die "Empfehlung" sicherlich helfen.
don`t worry be happy