Hallo liebes Forum,

meine Frage wird dem ein oder der anderen einfältig und naiv vorkommen, allerdings muß ich zu meinem/unseren Schutz sagen, daß wir bisher keinerlei Erfahrung mit Einigungsstellen haben.
Damit wären wir beim Thema. Der BR, dem ich angehöre, hat die Verhandlungen zu einer BV als gescheitert deklariert (BV nach § 87 (1) 3) und die GF unterrichtet, eine Eingungsstelle mit 2 Beisitzern und Richterin X als Vorsitzenden anrufen zu wollen. Nun bekamen wir ein Schreiben der GF, daß 2 Beisitzer ok sind, aber man Richter Y als Vorsitzenden haben will. Keine Begründung, nischt.
Was ist nun zu tun? Auf Richterin X sind wir nur durch Ver.di gekommen, die ich allerdings nicht erreichen kann :o( Wir kennen weder Richterin X noch Richter Y. Wir haben noch nie eine Eingungsstelle einberufen.
Wie verhält man sich denn nun?

Bitte nicht steinigen :o)
Schöne Grüße,
Paula