Gehaltsausgleich für ehrenamtliche BR-Tätigkeit - bei erfolgsabhängiger Provision im Verkauf?
Hallo KollegInnen, ich bin Vorsitzender in einem 5er-Gremium also nicht freigestellt. Als Festangestellter bekomme ich während meiner Tätigkeit als BR-Vorsitzender meine Bezüge weiter. Diese setzen sich aus Fixum und erfolgsabhängiger Provision zusammen. Seit 2 Jahren bin ich Vorsitzender, mit einem Zeitaufwand von durchschnittlich ca. 4-8 Stunden pro Woche. Inzwischen stelle ich fest, dass ich durch diese ehrenamtliche Tätigkeit in meiner Verkaufstätigkeit eingeschränkt bin, die ich auch nicht durch Mehrarbeit ausgleichen kann. Meine Bezüge reduzieren sich von Jahr zu Jahr.
Nun zu meiner Frage, gibt es Entscheidungen in Sachen §78, hier werden Benachteiligungen geregelt, die mir helfen, meinen Wunsch nach Gehaltsausgleich (Schadenersatz) durchzusetzen. Ich möchte ca. 20% meines Fixums als Ausgleich für meine ehrenamtliche Tätigkeit, die mich in meiner Umsatzentwicklung behindert. Über viele interessante Beiträge würde ich mich freuen.
Community-Antworten (2)
26.06.2008 um 19:33 Uhr
@Richy,
du ist doch sicher bei der Entgeltfotzahlung im Krankheitsfall im Thema. Hier würde ich ansetzen. Auch die Berechnungsweise für Provisionsausgleich an Wochenfeiertagen könnte hilfreich sein.
27.06.2008 um 12:21 Uhr
wir haben in unserer BV zu dem Provisionssystem auch einen Ausgleich für die Betriebsräte mitgeregelt. Das ist zwar aus meiner Sicht gar nicht regelungsfähig da es sich um einen individuellen Anspruch eines jeden BRM handelt aber es funktioniert
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