Erstellt am 21.05.2008 um 16:33 Uhr von Kölner
@ines
Urlaub wird gewährt - auf Antrag. Demnach kann es keine Zuteilung geben!
Erstellt am 21.05.2008 um 16:39 Uhr von Mona-Lisa
@ines,
ich würde trotzdem zum arbeiten kommen, hab ja schliesslich keinen Urlaub beantragt.....
Erstellt am 21.05.2008 um 17:21 Uhr von carrie
@ines
....und wenn die Vorarbeiterin weiterhin der Meinung ist, sie teilt den Urlaub ein und nimmt Urlaubsanträge nicht zur Kenntnis, dann kommt ihr ins Spiel: § 87 Abs.1 Nr 5.BetrVG!
Erstellt am 21.05.2008 um 21:55 Uhr von uhu
@ines
keine Zuteilung durch Vorgesetzte; Zeitpunkt des Urlaubs ist im Bundesurlaubsgesetz § 7 geregelt;