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Darf Urlaub einfach zugeteilt werden?

I
ines
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich bin zeit kurzem Betriebsrat tätig: Heute kam eine Mitarbeieterin auf mich zu und fragte ,ob es rechtlich richtig ist das die Vorarbeiterin ihr im Monat Mai eine Woche Urlaub einfach zuteilt-ohne absprache.

Ich weis das es nur mit absprache eigentlich richtig is - wie seht ihr das?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

21.05.2008 um 18:33 Uhr

@ines Urlaub wird gewährt - auf Antrag. Demnach kann es keine Zuteilung geben!

M
Mona-Lisa

21.05.2008 um 18:39 Uhr

@ines, ich würde trotzdem zum arbeiten kommen, hab ja schliesslich keinen Urlaub beantragt.....

C
carrie

21.05.2008 um 19:21 Uhr

@ines ....und wenn die Vorarbeiterin weiterhin der Meinung ist, sie teilt den Urlaub ein und nimmt Urlaubsanträge nicht zur Kenntnis, dann kommt ihr ins Spiel: § 87 Abs.1 Nr 5.BetrVG!

U
uhu

21.05.2008 um 23:55 Uhr

@ines keine Zuteilung durch Vorgesetzte; Zeitpunkt des Urlaubs ist im Bundesurlaubsgesetz § 7 geregelt;

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