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Müssen bei einer GmbH & co KG zwei Betriebsräte gegründet werden?

SB
Samuela Braun
Jul 2020 bearbeitet

Guten Tag, ich bin bei einer GmbH und Co. KG angestellt. Circa die Hälfte der Arbeitnehmer ist an einem gemeinsamen Standort in die GmbH eingegliedert. Ich und die andere Hälfte sind Mitarbeiter die über ganz Deutschland verteilt arbeiten und sind der GmbH und Co. KG zugeteilt. Ich habe nun erfahren dass die GmbH seit ein paar Jahren einen Betriebsrat hat, dort sind nur die der GmbH zugehörigen Mitarbeiter zugeteilt. Wir sind außen vor. Ist es tatsächlich richtig so das wir unseren eigenen Betriebsrat gründen müssten? Wir sind eigentlich eine Firma. Wir von außen generieren Aufträge die dann von den Mitarbeitern am Standort Fertig gemacht werden.

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

02.07.2020 um 17:19 Uhr

Die Frage ist, ob ihr einen gemeinsamen Betrieb darstellt. (Siehe auch § 1 BetrVG; www.BZO-Wissen.de). Es klingt ein wenig, als wäre das bei euch der Fall. Ggf. solltet Ihr mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen; oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ( der sich auch mit dem BetrVG auskennt).

C
Catweazle

02.07.2020 um 17:25 Uhr

Zuerst würde ich mich an den Betriebsrat wenden.

E
Erbenszähler

03.07.2020 um 12:17 Uhr

@Samuela Google mal nach dem Begriff und der Bedeutung einer "GmbH & CO KG." Die GmbH ist Teilhaber an der KG. Eigentlich oft nur eine Firma ohne Mitarbeiter damit die Haftung nicht aufs Privatvermögen der Anteilseigner geht. Es sind zwei getrennte Betriebe. Somit ist der BR der GmbH nicht für euch zuständig. Wende dich am besten an die für euch zuständige Gewerkschaft. Die müsste euch weiterhelfen. Aus der Ferne ist alles nicht so einfach.

K
Kjarrigan

03.07.2020 um 12:51 Uhr

Fitting RN 58 zu § 1 BetrVG: Das BetrVG bestimmt nicht den Begriff des Betriebes weiter RN 59: Der Betrieb ist vom Unternehmen zu unterscheiden.

in Verbindung mit § 4 hier insbesondre Abs 2: (2) Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen.

Ist aus der Ferne bei Euch schwer zu beurteilen. WAs man letztlich sagen kann, ist nur dass es nicht im Sinne des Gesetzes ist, das solche Konstrukte dazu führen sollen (absichtlich herbeigeführt) das die MA keinen BR wählen können.

Ob ihr nun 1 oder 2 BR wählen könnt (müsst) oder einen, wird Euch vielleicht der BR beantworten können. Oder der BR fragt mal einen Anwalt. Solltet ihr 2 wählen müssen, können diese beiden einen GBR gründen. Billiger wird das insgesamt für den AG dann aber auch nicht.

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