Erstellt am 11.08.2017 um 16:11 Uhr von pummelfee
Hallo,
der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Büro. Ausstattung und Größe ergibt sich aus der Anzahl der notwendigen Arbeitsplätze inklusive Büroausstattung (Stichwort Arbeitsstättenverordnung) und daraus ob dort Sitzungen abgehalten werden müssen (weil z.B. keine anderen Konferenzräume vorhanden sind). Ob der BR den Serverraum nutzen muss ergibt sich auch aus einer möglichen Gefährdungsbeurteilung - sobald durch eine Freistellung ein Dauerarbeitsplatz in dem Serverraum entsteht, kann man diesen lt. eurer GF sowieso nicht mehr nutzen. Wie viele Stunden darf man sich überhaupt dort aufhalten?
Erstellt am 11.08.2017 um 16:24 Uhr von Buchsbaum
Leider gibt es keine Gefährdungsbeurteilung.
Da der BR seit dieser Woche nach Neuwahl aus 7 und nicht mehr 5 Mitgliedern besteht (also keine Freistellung), sind weder der alte noch der neue Raum an sich groß genug (was für den BR nicht das ausschlaggebende Problem ist). Es gibt allerdings Platz für 2 Arbeitsplätze und einen Besprechungstisch.
An einen anderen der 3 vom BR vertretenen Standorte will man nicht umziehen, weil die meisten Arbeitnehmer am derzeitigen Standort arbeiten. Aber auch woanders ist der Platz knapp.
Wenn man es ganz genau nimmt, müsste der AG wegen der benötigten Raumgröße ein Büro anmieten. Das ist bis jetzt aber von keiner Seite laut ausgesprochen worden.
Erstellt am 11.08.2017 um 17:02 Uhr von gironimo
Dann sollte man es aber mal ansprechen, dass auch Büroräume angemietet werden können. Diesen Gedanken müsste der AG doch ohnehin schon durchgespielt haben - schon wegen der allgemeinen Knappheit, wie du schreibst.
Erstellt am 11.08.2017 um 19:54 Uhr von celestro
erm ... nur um nochmal klar zu sehen. Der BR soll "SEIN" derzeitiges Büro abgeben und dafür eins nehmen, wo ein Server steht, der Lärm macht ?
Und der BR hat damit kein Problem ?
ernsthafte Frage ... Wo ist DEIN Problem ?
Erstellt am 14.08.2017 um 11:14 Uhr von Niemand
Man muss sich natürlich fragen, was passiert mit dem Server wenn da eine Stöhrung auftritt und der Server dann im BR Büro steht. Es ist ja dann wirklich doof für den Arbeitgeber, daß er dann nicht an den Server kann um eine Reparatur oder Wartung durchzuführen, da dieser ja im verschlossenen BR Büro steht, wo außer Betriebsräten keiner Zugang hat.
Erstellt am 14.08.2017 um 14:50 Uhr von Buchsbaum
Das ist natürlich eine wirklich interessante und berechtigte Frage.
Zur Zeit war ich auf dem Stand, dass dieser der Raum ist, den der BR vor 1,5 Jahren sowieso haben wollte und nun leider aus Trotz (das war wirklich die Aussage eines BR-Mitgliedes) nicht mehr nehmen möchte. Wir versuchen hier eigentlich nur, für alle Mitarbeiter, inkl. BR, gleich gute Möglichkeiten zum Arbeiten zu schaffen. Auch der BR ist bei dem Thema zweigeteilt.
Aber die Frage nach dem Zugang zum Server wurde natürlich noch gar nicht aufgegriffen.
Aber mein Beitrag zielte wirklich auf die gesetzlichen Grundlagen ab. Kann hier irgendwer weiterhelfen, ohne für irgendeine Seite Lobbyarbeit zu betreiben?
Erstellt am 14.08.2017 um 15:10 Uhr von nicoline
Hmm, ich würde mich als IT Laien bezeichnen, deswegen frage ich jetzt nach: macht der Server Geräusche? Hat er Einfluß auf die Raumtemperatur? Dann müßte man mal in der Arbeitsstättenverordnung nachsehen, ob es möglich ist, in so einem Raum Menschen überhaupt arbeiten zu lassen. Wenn es sich bei dem Raum tatsächlich um ein BR Büro handelt / handeln soll kommt zum Tragen, was Niemand geschrieben hat. Andererseits könnte hier wieder die Frage auftauchen, ob der AG dem BR überhaupt ein Büro zur Verfügung stellen muss, oder, ob ein abschließbarer Schrank für dessen Unterlagen ausreichend wäre.
Dazu empfehle ich folgende Literatur:
https://www.hensche.de/Betriebsrat_Raum_Anspruch_des_Betriebsrat_auf_eigenen_Raum_LAG_Koeln_5TaBV7-12.html