Erstellt am 21.05.2008 um 15:39 Uhr von uhu
@Cindy
schau mal im Teilzeit-und Befristungsgesetz nach §8 - "Verringerung der Arbeitszeit"
Erstellt am 21.05.2008 um 15:55 Uhr von Kölner
@uhu
Also kann der AG ablehnen...
Erstellt am 21.05.2008 um 16:05 Uhr von uhu
@Kölner
im Prinzip ja, im Sinne von Abs. 4; betriebliche Gründe müßten aber hieb- und stichfest sein; ich hab das allerdings bei uns (Groß-und Außenhandel) noch nicht erlebt; bisher waren es nur "organisatorische Mißstände bei betrieblichen Prozessen" mit der eine Ablehnung begründet wurde - also Pech für AG;
hast du ein echtes Beispiel für eine Ablehnung?
Erstellt am 21.05.2008 um 16:10 Uhr von Kölner
@uhu
Hunderte (*grins*)...
...aber im Ernst: gerade bei kleinen Firmen
Erstellt am 21.05.2008 um 16:19 Uhr von uhu
@Kölner
o.k. - kleine Firmen sind meistens auch inhabergeführt und die sind persönlich an ihren Kosten interessiert; unsere GL war bisher einfach nicht kreativ genug und/oder zu faul zum konkreten Kostenvergleich;
Erstellt am 21.05.2008 um 16:21 Uhr von Kölner
@uhu
Man scheut als AG natürlich auch ein wenig das AGG und selbstredend das TzBfG...
Erstellt am 21.05.2008 um 16:30 Uhr von uhu
@Kölner
genau; vielleicht auch noch den hartnäckigen BR mit seinem BetrVG (z.B §75); und überhaupt - je mehr Beschäftigte im Betrieb umso schwieriger wird es für den AG;
schönen Feiertag morgen;
Erstellt am 21.05.2008 um 16:32 Uhr von Kölner
@uhu
Dann wollen wir mal hoffen, dass der Feiertag "schön" wird...
Erstellt am 21.05.2008 um 16:36 Uhr von uhu
schöner *happy kadaver* eben; bis nächste Woche dann
Erstellt am 22.05.2008 um 07:57 Uhr von Cindy
@Hallo
Uhu+Köln.
Danke für diese Beiträge.Unsere Firma ist nicht klein ca 1568 Arbeiter.Die Kollegin Arbeitet in einer Zwei Personen Abteilung,sie möchte aus Gesundheitsgründen die Std Reduzieren.
Aber der Koll mit VB mauelt natürlich das er viel mehr Arbeiten müsste.
Der Ag sagt das die Kosten für eine weitere VB Stelle zu hoch sind.
Ein Std ausgleich als alternative zu einer weitren VB Stelle ist nicht möglich,da keiner für die paar Std. den Job will.
Hat die Kolgin eine Option? Oder muss sie sich beugen und VB Arbeiten?
Erstellt am 22.05.2008 um 09:35 Uhr von pit47
Hallo Cindy,
die Kollegin könnte zum Arbeitsgericht gehen und die betrieblichen Gründe überprüfen lassen. Wenn sie Mitglied einer Gewerkschaft ist, dort um Unterstützung bitten (Rechtsschutz).
Erstellt am 22.05.2008 um 09:54 Uhr von cindy
pit47
ich würde eine weniger eskalierende lösung vorziehen, zumal es auf perspektive ist.Ich habe auch ein Telefon