Zulässigkeit einer vierten Befristung des Arbeitsverältinisses mit Sachgrund
Zulässigkeit einer vierten Befristung des Arbeitsverältinisses mit Sachgrund / Eine MA hat vom 26.6.06 bis 30.09.06 und vom 06.06.07 bis 30.09.07 und vom 15.10.07 bis 3.7.08 jeweils einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Gründe waren bei den ersten beiden Fällen saisonbedingter Mehrbedarf und im dritten Fall die Vertretung einer Kollegin in Elternzeit. Ist eine erneute befristete Anstellung zulässig? Wenn ja wie lange und aus welchem Grund (dürfen Sachgründe beliebig wiederholt oder gewechselt werden?
Community-Antworten (2)
21.05.2008 um 17:43 Uhr
@Amy siehe Teilzeit-und Befristungsgesetz §14 - "Zulässigkeit der Befristung";
21.05.2008 um 17:44 Uhr
@Amy Sie dürfen endlos und variabel immer wieder neu gefasst und mit einem Sachgrund versehen, geändert werden und die AV's sind somit immer und immer wieder verlängert.
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