Eine MA hat vom 26.6.06 bis 30.09.06 und vom 06.06.07 bis 30.09.07 und vom 15.10.07 bis 3.7.08 jeweils einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Gründe waren bei den ersten beiden Fällen saisonbedingter Mehrbedarf und im dritten Fall die Vertretung einer Kollegin in Elternzeit. Ist eine erneute befristete Anstellung zulässig? Wenn ja wie lange und aus welchem Grund (dürfen Sachgründe beliebig wiederholt oder gewechselt werden?
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Teilzeit- und Befristungsgesetz
Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen