Erstellt am 21.05.2008 um 11:24 Uhr von pirat
@ hans0815
es gibt keine gesetzliche Regelung....
Sinnvollerweise wird so etwas in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Erstellt am 21.05.2008 um 11:33 Uhr von Mona-Lisa
@hans,
die Frage erübrigt sich wohl, ob bei euch ein Betriebsrat existiert.........
Denn wenn der AG Überstunden anordnen will, müsste er sich mit Betriebsrat auseinandersetzen...........
Habt ihr schon mal daran gedacht diesen diktatorischen Zustand bei euch zu beenden und mit einem BR-Gremium um mehr Gerechtigkeit zu kämpfen? :-))
Erstellt am 21.05.2008 um 12:09 Uhr von uhu
@hans
prüf mal, ob es für euch einen TV gibt, der Regelungen zum Thema Überstunden enthält; für unseren Bereich (Groß-und Außenhandel) z.B. ist die Abgeltung von Überstunden, wie und wann, ganz genau geregelt; abgesehen davon, dass ÜStd. natürlich zuvor beim BR beantragt und genehmigt wurden;
Erstellt am 21.05.2008 um 12:59 Uhr von hans0815
hallo,
danke für die antworten. werde mal genauer im TV gucken.
@Mona-Lisa es geht nicht um das überstunden leisten, sondern um das abbummel der überstunden.
gruß hans
Erstellt am 21.05.2008 um 13:12 Uhr von packer
moin hans,
mona hat aber um eine ecke gedacht sehr wohl ins schwarze getroffen. Macht doch eure zustimmung zu überstunden demnächst abhängig von einer sinnvollen regelung der abbummelei! wenn der Ag keine Bv aushandeln will mit der ihr leben könnt, dann entweder einigungsstelle un/oder zustimmungsverweigerung!
wir regeln das so, daß wir in einer bv "flexible arbeitszeit" das abbummeln so ähnlich handhaben wie die urlaubsgenehmigung. Man kann z.b. sogar überstunden abbauen, die man gar nicht hat... dann wird man dementsprechend länger geplant...
gruß,
packer