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Kann Überstundenabbau angeordnet werden?

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hans0815
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich würde gerne wissen, ob der AG den überstundenabbau ohne einwilligung des AN anordnen kann. oder muss der AG auf die wünsche des AN eingehen. bei uns ist es zur zeit so, daß der AG einfach bestimmte tage anordnet an denen die Überstunden abgebummelt werden sollen, obwohl der AN mit diesen tagen nicht einverstanden ist. der AN wird davon auch erst dann informiert, wenn er den dienstplan ausgehändigt bekommt und hat keinerlei mitspracherecht.

gruß und danke hans

6.57205

Community-Antworten (5)

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pirat

21.05.2008 um 13:24 Uhr

@ hans0815 es gibt keine gesetzliche Regelung.... Sinnvollerweise wird so etwas in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

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Mona-Lisa

21.05.2008 um 13:33 Uhr

@hans, die Frage erübrigt sich wohl, ob bei euch ein Betriebsrat existiert......... Denn wenn der AG Überstunden anordnen will, müsste er sich mit Betriebsrat auseinandersetzen........... Habt ihr schon mal daran gedacht diesen diktatorischen Zustand bei euch zu beenden und mit einem BR-Gremium um mehr Gerechtigkeit zu kämpfen? :-))

U
uhu

21.05.2008 um 14:09 Uhr

@hans prüf mal, ob es für euch einen TV gibt, der Regelungen zum Thema Überstunden enthält; für unseren Bereich (Groß-und Außenhandel) z.B. ist die Abgeltung von Überstunden, wie und wann, ganz genau geregelt; abgesehen davon, dass ÜStd. natürlich zuvor beim BR beantragt und genehmigt wurden;

H
hans0815

21.05.2008 um 14:59 Uhr

hallo, danke für die antworten. werde mal genauer im TV gucken. @Mona-Lisa es geht nicht um das überstunden leisten, sondern um das abbummel der überstunden.

gruß hans

P
packer

21.05.2008 um 15:12 Uhr

moin hans,

mona hat aber um eine ecke gedacht sehr wohl ins schwarze getroffen. Macht doch eure zustimmung zu überstunden demnächst abhängig von einer sinnvollen regelung der abbummelei! wenn der Ag keine Bv aushandeln will mit der ihr leben könnt, dann entweder einigungsstelle un/oder zustimmungsverweigerung!

wir regeln das so, daß wir in einer bv "flexible arbeitszeit" das abbummeln so ähnlich handhaben wie die urlaubsgenehmigung. Man kann z.b. sogar überstunden abbauen, die man gar nicht hat... dann wird man dementsprechend länger geplant...

gruß, packer

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