Kurzarbeit:Arbeitgeber zahlt nur 80% Lohns pünktlich
Hallo zusammen,
Ich bin Arbeitnehmer eines Unternehmens, welches sich seit diesem Monat(November) in Kurzarbeit befindet. Diese wurde diesen Monat genehmigt. Nun ist es so, dass 80% des Bruttolohns pünktlich zum Monatsende gezahlt werden sollen, der Rest folgt voraussichtlich 1 Woche danach.
Nun die entscheidende Frage: Darf das so sein? Bestehen Mitbestimmungsrechte seitens des Betriebsrates? Welche Rechte ergeben sich für den einzelnen Arbeitnehmer?
Wie hat sich der Betriebsrat generell in dieser Kurzarbeits-Phase zu verhalten, sollten Ggf. Sprechstunden für die Belegschaft stattfinden, in denen der BR beratend zur Seite steht? Sollte man einige BR-Mitglieder kurzfristig schulen lassen? Wie sieht es mit rechtlicher Beratung aus? Kann die Kurzarbeit auch sozialverträglich gestaltet werden?
Die Kurzarbeit wird im Dezember bereits nicht mehr praktiziert. Die Option besteht jedoch, dass in den Folgemonaten erneut Kurzarbeit stattfindet, da diese für insgesamt 6 Monate beantragt wurde.
Ich danke für die Beantwortung der Fragen.
Community-Antworten (1)
26.11.2019 um 01:45 Uhr
§ 87 BetrVG (1) 4.
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