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Betriebsanweisung Diensthandy

W
Wind
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef hat eine neue Betriebsanweisung herausgebracht in der er verlangt, das die Diensthandys unserer Heizungsmonteure noch Zwei Stunden nach Feierabend anzubleiben sind, da ja noch Fragen zum jeweiligen Tag oder zum nächsten Tag seien können. Die Monteure arbeiten von 6.45 Uhr bis 16.00 Uhr es besteht kein Bereitschaftsdienst. Die Anweisung erfolgte ohne Absprache mit dem Betriebsrat. Ist mein Chef im Recht, denn die Monteure fühlen sich in ihrer Freizeit eingeengt. DANKE !!!!!

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Community-Antworten (3)

B
br01

20.05.2008 um 22:55 Uhr

Also ich würde mir die "Rufbereitschaft" bezahlen lassen !

I
Immie

20.05.2008 um 23:07 Uhr

@Wind Dann sollte aus dem Wind ein kleiner Sturm werden... §87 Abs 1 Nr 2...Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit...darunter fällt auch Rufbereitschaft

K
kandesbutzler

26.05.2008 um 15:09 Uhr

macht mit dem AG eine BV zu dem Thema und Informiert euch ZUVOR in der Belegschaft ( den Betroffenen ) auf Häufigkeit von Störungen ect.

Höhe des Bereitschaftsgeldes ist ja verhandlungssache

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