Erstellt am 10.04.2011 um 08:34 Uhr von neskia
Und wo liegt nun das Problem?
Wer ist der Eigentümer des Diensthandy und wozu ist es da? Wie werden bei euch üblicherweise Dienständerungen mitgeteilt?
Gibt es eine Betriebsvereinbarung bei euch was Diensthandy aber auch Dienstpläne inkl. Änderungen betrifft betrifft?
Erstellt am 10.04.2011 um 10:21 Uhr von Lotte
grendel,
fraglich ist ja auch, ob derjenige mit dem Diensthandy erreichbar sein muss? Gibt es Rufbereitschaft?
Der AN ohne Diensthandy muss in seiner Freizeit jedenfalls nicht erreichbar sein, auch nicht für seinen diensthandybesitzenden Lebenspartner.
Erstellt am 10.04.2011 um 10:47 Uhr von charlot
Wenn es nicht zu seinen arbeitsvertraglichen Aufgaben gehört den Lebenspartner über Dienstplanänderungen zu informieren, muss er es nicht, kann dieses auch so dem AG/ dem Dienteinteiler mitteilen. So ist es auch sonst uner AN. Ob solches Verhalten sich aber positiv in der Zukunft auswirkt ist ????
Man muss aber keine "Boten / Nachrichtenübermittlungsdienste" machen, wenn es nicht zu den arbeitsvertraglichen Aufgaben gehört. Man muss auch Zuhause nicht ans Telefon gehen.
Grundsätzlich kann jeder AN das Diensthandy auch bei Ende der Arbeit ausschalten, es sei es ist Rufbereitschaft oder ähnliches vereinbart.
Erstellt am 10.04.2011 um 14:58 Uhr von grendel
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Einige Fakten in diesem Fall:
- das Diensthandy dient nicht zur Bereitschaft
- Eigentümer des Handys ist die Firma, im Vertrag sowie in der Betriebsvereinbarung ist dazu soweit ich weiss nichts vereinbart
-sonst werden Dienständerungen immer demjenigen selbst zugestellt, mMn will man aber hier das ausnutzen das es Lebenspartner mit Diensthandys gibt. Mälich kommt das z.B. kommt das vor wenn der Partner ohne Handy frei hat und man ihn demzufolge nicht erreicht (es aber dennoch trotzdem immer probiert!)- das man "noch ganz schnell" eine Dienständerung vornimmt und es ausnutzt dem Partner mit Handy das aufzuoktroyieren- er solle das ausrichten!