W.A.F. LogoSeminare

Diensthandy!?

G
grendel
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

wie sieht die rechtliche Situation in diesem Fall aus und was kann der BR tun:

Lebenspartner arbeiten in ein und derselben Firma, in unterschiedlichen Abteilungen. Der eine Partner hat ein Dienstahndy der andere nicht. Der eine arbeitet nach Dienstplan, der mit Diensthandy im Bürodienst. Ist es zulässig das Dienteinteiler das Diensthandy des einen nutzen um dem anderen Lebenspartner neue/andere Dienste mitzuteilen, so das dieser die dann übermitteln muss? (der andere Lebenspartner war nicht zu erreichen) Es handelt sich doch hier eigentlich um privaten Bereich? Die vermutete Partnerschaft kann doch nicht für solche Zwecke genutzt werden oder? Über auskünfte wäre ich sehr dankbar ...

96604

Community-Antworten (4)

N
neskia

10.04.2011 um 10:34 Uhr

Und wo liegt nun das Problem?

Wer ist der Eigentümer des Diensthandy und wozu ist es da? Wie werden bei euch üblicherweise Dienständerungen mitgeteilt? Gibt es eine Betriebsvereinbarung bei euch was Diensthandy aber auch Dienstpläne inkl. Änderungen betrifft betrifft?

L
Lotte

10.04.2011 um 12:21 Uhr

grendel, fraglich ist ja auch, ob derjenige mit dem Diensthandy erreichbar sein muss? Gibt es Rufbereitschaft? Der AN ohne Diensthandy muss in seiner Freizeit jedenfalls nicht erreichbar sein, auch nicht für seinen diensthandybesitzenden Lebenspartner.

C
charlot

10.04.2011 um 12:47 Uhr

Wenn es nicht zu seinen arbeitsvertraglichen Aufgaben gehört den Lebenspartner über Dienstplanänderungen zu informieren, muss er es nicht, kann dieses auch so dem AG/ dem Dienteinteiler mitteilen. So ist es auch sonst uner AN. Ob solches Verhalten sich aber positiv in der Zukunft auswirkt ist ????

Man muss aber keine "Boten / Nachrichtenübermittlungsdienste" machen, wenn es nicht zu den arbeitsvertraglichen Aufgaben gehört. Man muss auch Zuhause nicht ans Telefon gehen.

Grundsätzlich kann jeder AN das Diensthandy auch bei Ende der Arbeit ausschalten, es sei es ist Rufbereitschaft oder ähnliches vereinbart.

G
grendel

10.04.2011 um 16:58 Uhr

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Einige Fakten in diesem Fall:

  • das Diensthandy dient nicht zur Bereitschaft
  • Eigentümer des Handys ist die Firma, im Vertrag sowie in der Betriebsvereinbarung ist dazu soweit ich weiss nichts vereinbart -sonst werden Dienständerungen immer demjenigen selbst zugestellt, mMn will man aber hier das ausnutzen das es Lebenspartner mit Diensthandys gibt. Mälich kommt das z.B. kommt das vor wenn der Partner ohne Handy frei hat und man ihn demzufolge nicht erreicht (es aber dennoch trotzdem immer probiert!)- das man "noch ganz schnell" eine Dienständerung vornimmt und es ausnutzt dem Partner mit Handy das aufzuoktroyieren- er solle das ausrichten!

Ihre Antwort