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Diensthandy Mitarbeiter überlassen?

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finisar
Jan 2018 bearbeitet

Darf der AG dem Mitarbeiter das Diensthandy bei Ausscheiden des Mitarbeiter oder bei Ablauf des Handyvertrags überlassen? Ich finde das eine Benachteiligung gegenüber den restlichen Mitarbeitern die kein Diensthandy besitzen...Nach welchem Gesetz kann man hier auf Gleichstellung oder Gleichbehandlung pochen?

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Community-Antworten (6)

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Fragenmann

22.10.2014 um 10:06 Uhr

Ist bei uns auch Usus das das überlassen wird. Aber wenn es mal einer abgeben muss ist das ja kein Schaden für die Anderen. Bei uns wäre das so, wenn ich das anspreche, dann kann es keiner mehr mitnehmen. Warum fragt der Kollege nicht einfach ob er es rauskaufen kann? Nach der Abschreibung ist das doch nur noch nen Euro Wert.

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finisar

22.10.2014 um 10:41 Uhr

Ich meine warum werden die bevorzugt die ein Diensthandy haben, weil sie das auch noch behalten dürfen...besser wäre es doch unter allen Mitarbeitern zu verlosen oder sowas...gleiche Chancen für alle...dachte man hätte da mehr Handhabe über Gesetze...

K
Kölner

22.10.2014 um 11:02 Uhr

Das ist eine Diskussion um Neid und Missgunst. Das sollte Dir klar sein, finisair! Ein entgangener Vorteil ist noch lange kein Nachteil.

Wenn ich mir Deinen Beitrag nochmals durchlese kommt mir sogar das Bild eines schreienden Kindes in den Sinn, weil das Geschwisterkind zuerst von Mama aus dem Bett geholt worden ist...

D
Dezibel

22.10.2014 um 11:50 Uhr

Und mal ehrlich: Wer fühlt sich denn geehrt, wenn er das völlig veraltete Diensthandy behalten darf, mit dem man nicht ins Internet kommt, das noch mechanische Tasten hat und Fotos gehen eh nicht. Ich würde es ablehnen, als Schrottentsorger zu fungieren.

E
Erbsenzähler

22.10.2014 um 12:19 Uhr

@ Dezibel

Richtig! Und den geldwerten Vorteil muss er auch noch versteuern!

N
niemand

22.10.2014 um 13:11 Uhr

Es geht doch auch darum, daß der AG ansonsten dafür sorgen muss, daß alle schützenswerte Daten vor der WEitergabe an einen anderen zuverlässig löschen muss. Dafür lohnt sich der Aufwand nicht bei einem abgeschriebenen Device, so daß der AG die Möglichkeit hat zu verschrotten oder an den Nutzer ab zu geben. Nächstes Frühjahr wird auch mein Xperia T ersetzt und ich kann das dann mit nach Hause nehmen. Dafür hab aber auch ich die Verantwortung, daß erst ml alle Daten gelöscht werden bevor ich das irgend jemand schenke.

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