Darf der AG dem Mitarbeiter das Diensthandy bei Ausscheiden des Mitarbeiter oder bei Ablauf des Handyvertrags überlassen? Ich finde das eine Benachteiligung gegenüber den restlichen Mitarbeitern die kein Diensthandy besitzen...Nach welchem Gesetz kann man hier auf Gleichstellung oder Gleichbehandlung pochen?