Hallo Zusammen!

Ich hätte da mal ein Problem, bei dem ich nicht mehr weiter weiß...Folgendes, eine Kollegin hat am 19.09.2007 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, der dann auch im November (Rüchwirkend) genehmigt wurde. Ich habe daher einen Antrag auf Zusatzurlaub gestellt, mit dem Vermerk "nach meinem Kenntnisstand, habe ich Anspruch auf vollen Zusatzurlaub für das abgelaufene Jahr", da in meinem Praxiskommentar von Feldes/Kamm/Peiseler/von Seggern/Unterhinninghofen/Westermann/Witt das so zu verstehen ist (obwohl das im SGB IX ein wenig anders ist). Jedenfalls wurde dieser dann auch von der GL genehmigt und meine Kollegin hat daraufhin den Urlaub im Februar diesen Jahres genommen. Nachdem Sie das getan hat, meinte die Personalabteilung auf einmal, das ihr ja nur 1/12 für drei monate zustände und hat Ihr in diesem Jahr wieder 4 tage Urlaub abgezogen!
Ich bin im Augenblick ein wenig überfragt, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Der Urlaub wurde erst genehmigt und dann wieder wegenommen, ist das richtig? Ich weiß, der §125 ist eigentlich ziemlich eindeutig, allerdings steht das in meinem Kommentar ein wenig anders und darauf berufe ich mich auch!

Könnt Ihr mir viellelicht weiterhelfen?

Mit Kollegialem Gruß, Sven