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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückwirkung Zusatzurlaub im abgelaufenen Kalenderjahr

T
tigger81
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Ich hätte da mal ein Problem, bei dem ich nicht mehr weiter weiß...Folgendes, eine Kollegin hat am 19.09.2007 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, der dann auch im November (Rüchwirkend) genehmigt wurde. Ich habe daher einen Antrag auf Zusatzurlaub gestellt, mit dem Vermerk "nach meinem Kenntnisstand, habe ich Anspruch auf vollen Zusatzurlaub für das abgelaufene Jahr", da in meinem Praxiskommentar von Feldes/Kamm/Peiseler/von Seggern/Unterhinninghofen/Westermann/Witt das so zu verstehen ist (obwohl das im SGB IX ein wenig anders ist). Jedenfalls wurde dieser dann auch von der GL genehmigt und meine Kollegin hat daraufhin den Urlaub im Februar diesen Jahres genommen. Nachdem Sie das getan hat, meinte die Personalabteilung auf einmal, das ihr ja nur 1/12 für drei monate zustände und hat Ihr in diesem Jahr wieder 4 tage Urlaub abgezogen! Ich bin im Augenblick ein wenig überfragt, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Der Urlaub wurde erst genehmigt und dann wieder wegenommen, ist das richtig? Ich weiß, der §125 ist eigentlich ziemlich eindeutig, allerdings steht das in meinem Kommentar ein wenig anders und darauf berufe ich mich auch!

Könnt Ihr mir viellelicht weiterhelfen?

Mit Kollegialem Gruß, Sven

5.74202

Community-Antworten (2)

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rosa

20.05.2008 um 18:38 Uhr

@tigger81! Vielleicht hilft dir das. ·Zusatzurlaub für Schwerbehinderte: Schwerbehinderte erhalten 5 Arbeitstage Zusatzurlaub pro Urlaubsjahr. Dieser Zusatzurlaub ergibt sich nicht aus dem Tarifvertrag, sondern aus dem Schwerbehindertengesetz (SGB IX). Der Zusatzurlaub wird in dem Urlaubsjahr wirksam, in dem die Anerkennung als Schwerbehinderte/r erfolgt. Besteht die (durch den entsprechenden Bescheid oder Ausweis) nachgewiesene Schwerbehinderung nicht während des gesamten Urlaubsjahres, hat man Anspruch auf jeweils ein Zwölftel des Zusatzurlaubs pro Monat, in dem die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt. Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden. Der Zusatzurlaub muss erstmalig ausdrücklich bei der Personalstelle beantragt werden. Nach meiner Rechnung steht ihr der Urlaub für 3 Monate zu. Das wären 1,24 Tage. Aber da der Bruchteil unter einem halben Tag ist, bekommt sie nur einen Tag.

http://web.fu-berlin.de/prd/service/urlaub.html - hier kannst du noch mal alles über Urlaub nachlesen

T
tigger81

21.05.2008 um 11:59 Uhr

Hallo Rosa!

Vielen Dank für die Antwort! leider hilft mir das nicht so viel weiter, da ich das schon wusste. Mein Problem ist ja, das der AG den Urlaub erst genehmigt hatte und ihn dann der Kollegin für dieses Jahr wieder abgezogen hat, nachdem Sie bereits im Urlaub war. Nunja, morgen kommt mein Peronalchef, da werde ich dann sehen ob Er das "schluckt"

Viele Grüße, Sven

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