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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Splittung der Regelarbeitszeit möglich??

S
Stellvertreter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, Unser Vorgesetzter ist der Meinung das die Regelarbeitszeit gesplittet werden kann. Die Beschäftigten sind alles Kraftfahrer und unterliegen dem Kraftfahrertarifvertrag de Bundes und dem TVÖD. Gleichzeitig haben wir eine BV-Arbeitszeit die die Regelarbeitszeit regelt 7:00 - 16:00. Wir als BR sind der Meinung das, ohne Mitbestimmung, dies nicht möglich ist bzw es überhaupt nicht möglich ist. Es wäre ja dann so was wie Schichtarbeit und das lässt der KF-TV Bund nicht zu. Oder?????

Danke schon mal im vorraus für eure Meinungen,

5.68901

Community-Antworten (1)

P
pirat

20.05.2008 um 20:59 Uhr

@ Stellvertreter,

ich würde es mit.. §87 Abs. 1 NR. 2 BetrVG "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit"....versuchen!

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