Hätte diesesmal eine Frage zur schriftlichen Stimmabgabe.

Ein Angestellter hat am Tag der Wahl eine Regelarbeitszeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr. In dieser Zeit ist es ihm nicht möglich zum wählen zu kommen (da keine Vertretung vorhanden).

Nach der Regelarbeitszeit ist es ihm aus privaten Gründen ebenfalls nicht möglich das Wahllokal aufzusuchen.

Ist hier die Option "Briefwahl" gegeben? In den Seminaren wurde immer nur von Urlaub, Fortbildung, Krankheit, etc. gesprochen...