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Änderung der Regelarbeitszeit durch BV

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Samchris
Mai 2024 bearbeitet

Guten Tag Ist es dem Unternehmen möglich mit Vorlage einer BV an den Betriebsrat die Regelarbeitszeit zu ändern? Im speziellen würde hier verlangt 15 min jeden Tag früher zu kommen was aber nicht im Arbeitsvertrag steht. Dieser gibt klare Arbeitszeiten und Beginn der Arbeitswoche vor. Ist eine BV überhaupt zulässig? Arbeitsvertrag ist doch ein Individueller Vertrag und kann nicht durch eine BV übergangen werden oder ? Danke ?? schon mal für Eure Antworten.

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Community-Antworten (15)

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seehas

31.05.2024 um 12:20 Uhr

Wen in einer BV eine kollektive Regelung getroffen wird, dann ist diese Regelung für alle Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden, es sei denn einige sind durch eine Regelung in der BV explizit davon ausgenommen. In der Regelungspyramide steht die BV über dem Arbeitsvertrag.

J
Jungteichbauer

31.05.2024 um 12:25 Uhr

Hallo Samchris,

seehas hat dir ja schon geantwortet ... für mich stellt sich eher noch eine andere Frage: Wollen die Kolleginnen und Kollegen diese Änderung denn? Umfrage machen ... und dann schauen wir mal welcher Arbeits-Auftrag für den BR "rausspringt" :)

Viele Grüße Jungteichbauer

S
Samchris

31.05.2024 um 12:43 Uhr

Danke für die schnellen Antworten. Also es betrifft nur eine Abteilung im Unternehmen die als Service Abteilung der Produktion zuarbeiten. Einigen ist es egal aber wieder anderen gar nicht. Die Kollegen der Produktion sind davon nicht betroffen. Fallen also auch nicht in die BV. Wieder andere möchten dann auch Überstundenzuschläge für diese geleistete Zeit. Also 5 Stunden im Monat. Sind die Arbeitszeitänderungen nicht auch mit den Kollegen zu besprechen von Seiten des AG? Oder darf der BR einfach mit der BV dies entscheiden. Danke für Eure Zeit.

S
Samchris

31.05.2024 um 12:52 Uhr

Danke der schnellen Antworten

Es betrifft eine Service Abteilung der Produktion. Also keine BV für alle AN. Einige wollen es nicht anderen ist es egal und wieder andere wollen dann den Mehrarbeitszuschlag für die 5 Stunden in der Woche. Darf der BR dies einfach so mit einer BV abschließen. Sind nicht alle AN die es betrifft zu befragen? Oder ist es hinfällig da die BV hier keine Kollektive BV ist?

S
Samchris

31.05.2024 um 13:02 Uhr

Danke der Antworten Ich versuche mal zu antworten. Es betrifft eine Serviceabteilung der Produktion. Also keine Kollektive BV. Einigen ist es egal einige möchten es nicht und wieder andere wollen für die 5 Stunden mehr im Monat auch den Mehrarbeitszuschlag. Darf der BR eine solche BV eigentlich zum Abschluss bringen oder sind die AN dazu zu befragen. Hoffe die Antwort ist jetzt lesbar.

T
takkus

31.05.2024 um 13:05 Uhr

Kollektiv heißt nicht, dass es alle ArbN betrifft. Eine Gruppe reicht schon. Habt ihr einen Tarifvertrag in dem die Wochenarbeitszeit geregelt ist? Und wie kommst Du bei 15 Minuten pro Tag auf 5 Stunden pro Woche?

J
Jungteichbauer

31.05.2024 um 13:06 Uhr

Hallo Samchris,

du sollst als BR die Interessen der AN vertreten ... also solltest du herausfinden was die AN möchten ... ist zumindest mein Empfinden von guter Betriebsratsarbeit.

Viele Grüße Jungteichbauer

G
GabrielBischoff

31.05.2024 um 13:08 Uhr

Die Normenpyramide wird durch das Günstigkeitsprinzip durchbrochen, wenn wir schon mit Arbeitsrecht anfangen.

Hier würde ich auf meinen somit auf meinen günstigeren Arbeitsvertrag pochen!

S
Samchris

31.05.2024 um 13:12 Uhr

Ja da habe ich mich verschrieben. Wurde korrigiert auf die 5 Stunden in Monat. Der Arbeitsvertrag besagt eine 35 Stundenwoche mit einem Zusatz auf die Erhöhung von 37,5 Stunden.

S
seehas

31.05.2024 um 13:25 Uhr

Eine Befragung der Beschäftigten vor dem Abschluss einer BV ist nicht notwendig. Allerdings ist es ratsam, sich bei den Beschäftigten zu erkundigen was sie möchten. Der Betriebsrat darf aber auch die Interessen der anderen AN und des Betriebes insgesamt nicht aus den Augen verlieren. Bei solchen Themen wie Änderung der Arbeitszeiten spielen manchmal auch Befindlichkeiten und Empfindlichkeiten eine Rolle. Als BR ist es nicht meine Aufgabe jede Befindlichkeit zu beschützen.

S
seehas

31.05.2024 um 13:28 Uhr

Der BR kann in einer BV nicht vereinbaren die Arbeitszeit auszuweiten. Er kann nur über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit eine Vereinbarung abschließen.

J
Jungteichbauer

31.05.2024 um 13:32 Uhr

Hallo seehas,

ob das nun Umfrage heisst oder erkundigen ... darüber streite ich nicht ... über die restlichen Anmerkungen auch nicht ... wo ist der gefällt-mir-Button ? :)

Viele Grüße Jungteichbauer

C
celestro

31.05.2024 um 14:27 Uhr

"wo ist der gefällt-mir-Button ? :)"

Da ich nicht sicher bin, ob das ernst gemeint ist ... die graue Schaltfläche unter jedem Post mit der Hand drauf (Daumen nach oben) und der Bezeichnung "Gefällt mir" ;-)

J
Jungteichbauer

31.05.2024 um 14:41 Uhr

@celestro ... siehe ":)"

Viele Grüße Jungteichbauer

E
enigmathika

31.05.2024 um 15:47 Uhr

wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit erhöhen will, dann geht das nicht über eine BV, sondern nur über Änderungsverträge, die er mit jedem einzelnen betroffenen Mitarbeiter abschließen muss.

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