Frage zur Urlaubsregelung §7 BUrlG Teil 2
Hallo zusammen! Bei uns im Betrieb gibt es immer wieder Diskussionen zum Thema Urlaub, dazu folgender Fall: Es wird im folgenden Schichtsystem gearbeitet: 1.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa und Sonntag Frühschicht 2.Woche Mo,Di,Mi,Do Tagschicht 3.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa Spätschicht 4.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr Tagschicht 5.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa und Sonntag Nachtschicht 6.Woche Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa und Sonntag Frei Danach geht es wieder von vorne los. Nun nehmen sich die meisten Schichtarbeiter die Frühschicht und die vier Tage Tagschicht nach der Freiwoche (hinter der Nachtschicht) Urlaub und kommen so, mit dem einsatz von nur 11 Urlaubstagen, auf drei Wochen hintereinander Frei!! Unsere Vorgesetzten sind nun der Meinung das das laut §7 BUrlG Teil 2 noch mindestens ein Tag der Vierten Woche genommen werden muß um auf 12 zusammenhängende Urlaubstage zu kommen, sie sind der Meinung, das die Freiwoche nach der Nachtschicht nicht als Urlaub zählt, obwohl meiner Meinung nach im Gesetz von(aufeinanderfolgenden) Werktagen die Rede ist und nicht von Urlaubstagen. Über eine Klärung würde ich mich freuen! Mfg. G.Flach
Community-Antworten (2)
18.05.2008 um 12:26 Uhr
@Alberich, Freischicht hat rein gar nicht's mit Urlaub zu tun. Diese Tage/Stunden haben sich die Kollegen "erarbeitet"!
"...ist zu gewähren..." Das macht sich euer AG aber zu einfach! "Zu gewähren" heisst, dass die Kollegen Anspruch auf 12 zusammenhängende Urlaubstage haben, aber nicht dazu "gezwungen" werden können.
18.05.2008 um 13:05 Uhr
Auf der einen Seite hebst Du auf das BUrlG und Werktage ab und auf der anderen Seite lautet Deine Rechnung "7 Urlaubstage (inkl. Sonntag) Frühschichtwoche + 4 Urlaubstage Tagschichtwoche".
Die grundlegende Frage ist, wie Euer Urlaubsanspruch berechnet wird! Dazu gibt es mehrere BAG Urteile "Urlaub + Schichtbetrieb".
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