Kündigung Entgeldzahlungstermin
Wir vom KBR haben unsere BV Entgeltzahlungstermine mit der GL gekündigt, weil uns das ganze Prozedere zu undurchsichtig erschien. Das heißt im Jan. gearbeitet, am 10. Feb. Grundgehalt und Abschlagzahlung vom variabelen Lohn und den Rest samt der Nachvoll- ziehbarkeit erst im März. Wir schlagen vor Jan. arbeiten, Anfang Feb. Grundgehalt und 15. Feb.den Rest samt Abrechnung. Die GL will sich nicht auf eine neue KBV einlassen weil sie meint unsere Gründe (unter anderem schlechte Nachvollziehbarkeit) hätten nichts mit dem Entgeldzahlungstermin zu tun. Unser KBR Vorsitzender im Hauptwerk scheint der GL auch teilweise recht zu geben. Ich als sein stellvertreter sehe das, wie auch unser 3. Werk aber etwas anders, den das eine geht nicht ohne das andere. Das Problem ist nur das wegen der Stimmenverteilung das Hauptwerk die Beiden anderen Werke überstimmen kann. Durch dieses Einlullen der GL sehe ich unsere Absprache notlalls bis zur Einigungsstelle zu gehen in Gefahr. Was kann ich hier machen? Und könnten wir als örtl. BR dem KBR die Angelegenheit wieder Entziehen und dies auf örtl Ebene Regeln? Dies ist mein erster Besuch hier im Forum und wäre Dankbar, nachdem ich jetzt 10 Std. hier rumgestöbert habe, mich gut in eurer Mitte aufnehmen würdet und zahlreich Antwortet.
Community-Antworten (3)
18.05.2008 um 13:59 Uhr
@ rainer w, na, dann...herzlich Willkommen!
Entscheidend sind die Inhalte der geplanten BV, sowie das Ziel, das durch diese Regelung erreicht werden soll. Läßt sich dieses Ziel nur durch eine einheitliche Regelung auf der Konzernebene erreichen, so ist der Konzernbetriebsrat zuständig.
....Abschlagzahlung vom variabelen Lohn und den Rest samt der Nachvoll- ziehbarkeit erst im März.... (Fälligkeit der Vergütung § 614 BGB, abweichende Regelungen TV oder AV) selbst dafür erscheint es mir als zu lang!
18.05.2008 um 16:15 Uhr
Hallo Pirat, So weit, so gut. Deine Antwort ist das was uns der normale Sachverstand sagt, Aber was ist schon normal?! Unser MTV für die Obst- und gemüseverarbeitenden Industrie, Fruchtsaftindustrie, Mineralbrunnenindustrie Niedersachsen/Bremen sagt in §7 Entgeldzahlung: Die monatl. Entgeltzahlung erfolgt bargeldlos, in der Regel zum Monatsende. In besonderen Einzelfällen, bei denen erfahrungsgemäß mit häufigen Überzahlungen gerechnet werden muß, kann im Einvernehmen mit dem BR die Entgetzahlung bis spätestens zum 10. Arbeitstag des Folgemonats erfolgen.
Nun kommt dernächste Absatz der einem normalen Verstand den Verstand raubt: Variable Entgeldbestandteile können im Folgemonat abgerechnet und ausbezahlt werden. Ist hier nun nach meinem geschilderten Fall der Feb. oder der März für die Arbeit im Jan. gemeint?
18.05.2008 um 18:37 Uhr
@ rainer ....Variable Entgeldbestandteile können im Folgemonat abgerechnet und ausbezahlt werden....nach der Januarentgeldabrechnung wäre nach meinem Dafürhalten der Februar der Monat, in dem die Variabelen zu zahlen sind! Habt ihr es schon mal mit der GEW versucht?
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