Wir vom KBR haben unsere BV Entgeltzahlungstermine mit der GL gekündigt, weil uns das ganze Prozedere zu undurchsichtig erschien. Das heißt im Jan. gearbeitet, am 10. Feb. Grundgehalt und Abschlagzahlung vom variabelen Lohn und den Rest samt der Nachvoll-
ziehbarkeit erst im März.
Wir schlagen vor Jan. arbeiten, Anfang Feb. Grundgehalt und 15. Feb.den Rest samt Abrechnung.
Die GL will sich nicht auf eine neue KBV einlassen weil sie meint unsere Gründe (unter anderem
schlechte Nachvollziehbarkeit) hätten nichts mit dem Entgeldzahlungstermin zu tun. Unser KBR
Vorsitzender im Hauptwerk scheint der GL auch teilweise recht zu geben. Ich als sein stellvertreter sehe das, wie auch unser 3. Werk aber etwas anders, den das eine geht nicht ohne das andere. Das Problem ist nur das wegen der Stimmenverteilung das Hauptwerk die Beiden anderen Werke überstimmen kann. Durch dieses Einlullen der GL sehe ich unsere Absprache notlalls bis zur Einigungsstelle zu gehen in Gefahr. Was kann ich hier machen?
Und könnten wir als örtl. BR dem KBR die Angelegenheit wieder Entziehen und dies auf örtl
Ebene Regeln?
Dies ist mein erster Besuch hier im Forum und wäre Dankbar, nachdem ich jetzt 10 Std. hier
rumgestöbert habe, mich gut in eurer Mitte aufnehmen würdet und zahlreich Antwortet.