Zur Aufklärung: Natürlich hat der BR mit den AN gesprochen nach der 1. Kündigung und auch der 2.Kündigung. Es wurde ja auch die Anhörung des BR vor Kündigung an AG wurde fristgerecht gemacht. Auch die Fristen für eine Klage wurden bei der 1.Kündigung eingehalten.
Nur hat der AG die zweite Kündigung den AN noch nicht schriftlich zugestellt.
Nochmals meine Frage: Wenn die AN die zweite Kündigung nicht zugestellt bekommen, ist dann die 1.Kündigung wirksam?