Ordentliche Kündigung
Zur Aufklärung: Natürlich hat der BR mit den AN gesprochen nach der 1. Kündigung und auch der 2.Kündigung. Es wurde ja auch die Anhörung des BR vor Kündigung an AG wurde fristgerecht gemacht. Auch die Fristen für eine Klage wurden bei der 1.Kündigung eingehalten. Nur hat der AG die zweite Kündigung den AN noch nicht schriftlich zugestellt. Nochmals meine Frage: Wenn die AN die zweite Kündigung nicht zugestellt bekommen, ist dann die 1.Kündigung wirksam?
Community-Antworten (2)
24.04.2007 um 15:40 Uhr
Die erste ist doch sowieso zunächst wirksam...
24.04.2007 um 20:48 Uhr
Mit dem § 623 BGB ist vorgegeben, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder durch Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.
Erfolgte die zweite Kündigung nicht schriftlich so ist diese unwirksam.
Die erste Kündigung ist wirksam auch wenn die zweite Kündigung schriftlich erfolgt. Sollte der Betroffene die zweite Kündigung schriftlich bekommen, so muss auch hier innerhalb der Frist eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Verwandte Themen
Außerordentliche Kündigung nach ordentlicher Kündigung
ÄlterIch habe am 29.09. eine ordentliche Kündigung zum 31.10. erhalten. Jetzt schiebt mein Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung nach. Ich habe den Fehler gemacht, dass ich im Gespräch zur Kün
Zwei BR-Sitzungen für vorliegende fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll?
ÄlterUnser AG hat dem BR am Freitag eine fristlose Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines MA der Verwaltung vorgelegt. Der BR-V war beim Gespräch des AG mit dem MA anwes
Ordentliche Kündigung in der Probezeit
ÄlterUnser Gremium hat die Anhörung zu einer ordentliche Kündigung nach 5 1/2 Monaten Probezeit erhalten. Sowohl der Personaldisponent als auch der Betroffenene waren überrascht, zumal vorher nie über mögl
Frsitlose Kündigung!
Älterwir haben heute eine anhörung für eine fristlose kündigung erhalten - hilfsweise gleich mit für eine ordentliche. für die fristlose bleiben ja 3 tage, für die ordentliche 7 tage zeit. kann man z
Personenbedingte Kündigung bei Alkoholkrankheit - Wie können wir als Betriebsrat auf diesen Antrag reagieren?
ÄlterHallo, wir haben eine ordentliche, personenbedingte Kündigung für eine Mitarbeiterin in den BR bekommen. Diese Mitarbeiterin hat bereits 2 mal gegen die Betriebsordnung "Alkoholmissbrauch" verstoß