Erstellt am 15.05.2008 um 14:43 Uhr von Angi1
Hallo Rena,
ihr könntet Euch auf den § 80 Abs. 1 P. 1 BetrVG berufen oder aber der MA bittet euch ihn zu begleiten.
Zu der Argumentation der MAin noch folgender Auszug aus dem ArbZG § 4 Satz 2
"Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden."
Ob die MAin die Pausen macht oder nicht der AG muß ihr diese abziehen. Und ich denke nicht, dass die MAin dem AG jeden Tag eine 1/2 Stunde schenken will.
MfG
Angi1
Erstellt am 15.05.2008 um 14:43 Uhr von pirat
@rena
wer hat den RA beauftragt... der BR?
Erstellt am 15.05.2008 um 15:12 Uhr von CalicoJack
Wenn die Kollegin der Auffassung ist, das sich das Arbeiten für 1 Stunde nicht mehr lohnt, dann soll sie halt nach 3,5 Stunden Pause machen. Die 6h sind doch nur ein maximum kein minimum!
Erstellt am 15.05.2008 um 16:28 Uhr von rena
Hallo pirat,
der RA wurde vom Arbeitgeber beauftragt. Wie uns zu Ohren gekommen ist, soll die tägliche Arbeitszeit der betreffenden MAin anders gelegt werden, z.B. 2 Tage à 8,25 h, Rest auf 3 Tage verteilt.
Erstellt am 15.05.2008 um 16:42 Uhr von pirat
@@rena
ihr könnt zwar nicht verlangen bei dem Gespräch zwischen RA und GL dabei zu sein, aber ihr habt....
"Der BR hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitbestimmung..... Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Dieses Mitbestimmungsrecht besteht bei der Regelung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in demselben Umfang wie bei der von Vollzeitbeschäftigten."
BAG, Beschluß vom 28.9.1988 - 1 ABR 41/87 -
wartet ab, mit welchen Vorschlägen er kommt und bestimmt mit...