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Gehaltserhöhung in Anlehnung an BAT

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40470
Okt 2021 bearbeitet

Wir sind ein kleiner Verband und unsere Gehaltserhöhungen haben sich immer - nicht in Arbeitsverträgen schriftlich - nach den Erhöhungen es BAT gerichtet. Die Bezahlung ist allerdings frei verhandelt worden.

Jetzt will unser Arbeitgeber die neue Gehaltserhöhung nicht bezahlen bzw. bezahlt sie nicht. Was können wir tun? Haben wir einen Rechtsanspruch auf Klage zur Bezahlung?

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Community-Antworten (2)

S
Spartacus

15.05.2008 um 17:09 Uhr

moin, wenn ihr keinen anspruch aus einem tarifvertrag habt sehe ich schwarz. pauschale aussagen helfen dir nicht weiter, ich würdeeinen rechtsanwalt beauftragen zur prüfung.

K
Kölner

16.05.2008 um 20:10 Uhr

@40470/Düsseldorfer-in Eine Klage lohnt sich nicht. Der BAT ist nach wie vor existent, er wird halt nur nicht mehr gepflegt und erfährt keinerlei Erhöhungen bzgl. Gehalt oder ähnlichem. spartacus' Tipp ist demnach keiner und fördert nur den Verdient. Eine Gewerkschaft hingegen... ...wie klein seid Ihr denn?

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