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Arbeitszeitkonto - Ausgleichstag für Sonntagsarbeit

S
Sturmi
Nov 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, MA haben aufgrund einer Vertriebsveranstaltung am kompletten Wochenende gearbeitet. Hierfür wurde sowohl für den Samstag als auch für den Sonntag die gearbeiteten Stunden im Arbeitszeitkonto erfasst. Sonntag aufgrund einer Vereinbarung mit der GF sogar mit dem Faktor 1,5. Steht den MA für den Sonntag trotzdem ein Ausgleichstag zu oder ist dieser durch das Erfassen der Mehrarbeit auf dem Arbeitszeitkonto hinfällig?

Danke für Eure Hilfe.

VG Anne

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

18.11.2019 um 15:58 Uhr

Meinst Du mit "Ausgleichstag" den "Ersatzruhetag" gem. § 11 (3) ArbzG?

Dieser Ersatzruhetag (falls es Dir um selbigen gehen sollte) ist lediglich ein Anspruch darauf dass ein Werktag frei von Arbeitsverpflichtungen sein muss, es ist aber keine Stundengutschrift damit verbunden. Deshalb kann dieser z.B. auch auf einen arbeitsfreien Samstag gelegt werden. Und ja: Dieser Anspruch besteht!

S
seehas

18.11.2019 um 15:59 Uhr

§ 11 (3) ArbZG: Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. … Das ist dann kein zusätzlicher freier Tag. An diesem Tag werden Stunden abgebaut, in dem Umfang in dem an diesem Tag gearbeitet worden wäre. Je nachdem ob an dem Sonntag inklusive Zuschlag mehr oder weniger Stunden angefallen sind, bleiben ein paar Stunden übrig die ein anderes Mal genommen werden können.

S
Sturmi

18.11.2019 um 16:00 Uhr

"Meinst Du mit "Ausgleichstag" den "Ersatzruhetag" gem. § 11 (3) ArbzG?"

Ja den meine ich.

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