Hallo Zusammen,
MA haben aufgrund einer Vertriebsveranstaltung am kompletten Wochenende gearbeitet.
Hierfür wurde sowohl für den Samstag als auch für den Sonntag die gearbeiteten Stunden im Arbeitszeitkonto erfasst. Sonntag aufgrund einer Vereinbarung mit der GF sogar mit dem Faktor 1,5. Steht den MA für den Sonntag trotzdem ein Ausgleichstag zu oder ist dieser durch das Erfassen der Mehrarbeit auf dem Arbeitszeitkonto hinfällig?

Danke für Eure Hilfe.

VG Anne