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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kürzung von Reisekostenabrechnungen rückwirkend

MS
Michael S.
Nov 2019 bearbeitet

Hallo, einige unserer MA sind häufig auf Montagen im Ausland unterwegs. Die Geschäftsleitung möchte jetzt bereits seit Januar ausgestellte und teils schon bezahlte Reisekostenabrechnungen einiger Kollegen nachträglich kürzen. Gibt es da einen Fristablauf nach erfolgter Abrechnung? Das sind immerhin bis zu ein paar hundert Euro, welche die Firma nachträglich zurückfordert!

mfg. Michael S.

300014

Community-Antworten (14)

K
kratzbürste

18.11.2019 um 11:43 Uhr

Das kommt schon mal gar nicht in Frage. Wenn der AG die Konditionen ändern will, dann nur für zukünftige Fälle. Im übrigen gelten (oft tarifliche) Ausschlussfristen. Gilt bei euch ein Tarif?

C
celestro

18.11.2019 um 11:48 Uhr

Außerdem können sich die Kollegen ggf. auch darauf berufen, dass Sie das erhaltene Geld schon ausgegeben haben.

K
Kjarrigan

18.11.2019 um 11:50 Uhr

Das kommt auf den Grund der Rückforderung an. Liegt z.B. ein Fehler des Personalbüros vor? Irrtumsanfechtung z.B. falscher Rechnungbetrag des Hotels abgetippt, falsche Pauchale abgerechnet?

Ausschlußfristen sind natürlich zu beachten

S
seehas

18.11.2019 um 12:18 Uhr

Es gibt Ausschlussfristen, § 195 BGB legt die regelmäßige Verjährungsfrist mit drei Jahren fest. In Tarifverträgen kann das für Gehaltsansprüche abweichend geregelt werden, in § 37 TVL sind z.B. 6 Monate festgelegt. Diese Regelungen greifen, wenn es sich um Fehler bei der Berechnung oder einen anderen Irrtum handelt. Werden hingegen nachträglich die Konditionen geändert, so stellt das einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§242 BGB) dar und ist nicht hinzunehmen. Hier würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren wenn die GF nicht durch einen Hinweis einsichtig wird.

MS
Michael S.

18.11.2019 um 12:24 Uhr

Danke erstmal für die Antworten. Nein, wir haben leider keinen Tarifvertrag. Die Kürzungen betreffen nur die Supervisor. Die haben sich erlaubt, bei nur 30-35°C Trinkwasser für bis zu 20 Kollegen (Baustellen 3-5 Wochen) zu kaufen und haben mangels Transport ein Taxi zum Hotel bestellt. Alles wurde von der Buchhaltung akzeptiert, abgerechnet und ausgezahlt. Aktuell passte das dem Häuptling natürlich nicht und er nahm den großen Rotstift und alle Abrechnungen bis einschließlich Januar. Offensichtlich strich er völlig willkürlich, darunter auch die eigene Arztrechnung im Ausland und 2x Taxi Hotel/Airport.

P
Pjöööng

18.11.2019 um 12:53 Uhr

Der Arbeitnehmer hat hier eine Forderung an den Arbeitgeber gestellt. Dieser hat die Forderung nach Grund und Höhe zu prüfen und wenn er sie als berechtigt anerkennt zu begleichen. Hat er sie beglichen ist sie offensichtlich auch anerkannt. Danach kann er das Geld von dem Berechtigten in aller Regel nicht mehr zurückfordern.

Hier braucht sich der Arbeitnehmer auch gar nicht auf Entreicherung zu berufen (wie celestro meinte), da die Entreicherung eine Bereicherung voraussetzt. Diese hat es hier aber nicht gegeben, da das Geld ja wohl unzweifelhaft für diese Zwecke ausgegeben wurde.

N
nicoline

18.11.2019 um 13:42 Uhr

Michael S. Die Geschäftsleitung möchte jetzt bereits seit Januar ausgestellte und teils schon bezahlte Reisekostenabrechnungen einiger Kollegen nachträglich kürzen. Und das will er wie machen? Einbehaltung vom nächsten Gehalt?

MS
Michael S.

18.11.2019 um 15:45 Uhr

...nein, er wird das bei der nächsten Abrechnung einbehalten! Chef meint, es sind ja nur Peanuts, lediglich ein paar hundert Euro! Ist doch lustig, oder???

N
nicoline

18.11.2019 um 16:16 Uhr

Also bei der nächsten Reisekostenabrechnung? Dann wird es Zeit, dass jemand dem AG klar macht, dass er das zu unterlassen hat.

D
DummerHund

18.11.2019 um 16:20 Uhr

Man kennt den Sachverhalt jetzt im Einzelnen nicht. Gibt es bei euch überhaupt eine Reisekostenrichtlinie? sind Supervisors überhaupt berechtigt solche Entscheidungen selbstständig aus zu führen? Besteht irgendwo eine Vereinbarung ab wann Getränke zur Verfügung gestellt werden müssen? Hat es ähnliche selbstständige Handlungen in der Vergangenheit schon mal gegeben? Ich denke wenn der AG hier einfach den Betrag vom Lohn abzieht begibt er sich rechtlich auf ganz dünnem Eis. Als BR würde ich ihm das zu verstehen geben. Ich würde auch die Supervisors vom vorhaben des AG unterrichten. Diese könnten sich dann schon mal bei einem Anwalt unterrichten lassen wie hier der aktuelle Rechtsstand aussehen würde.

MS
Michael S.

18.11.2019 um 16:39 Uhr

Hallo Dummerhund, unsere Firma besteht seit fast 15 Jahren. Ca. 14 Jahre davon sind wir auf Montagen tätig. Allgemein war es üblich, bei hohen Temperaturen Wasser und Obst zu kaufen. Das war der Geschäftsleitung bekannt und wurde durch die Buchhaltung abgesegnet und abgerechnet.

In der Firma selbst, gibt es unabhängig von den Temperaturen ganzjährig Wasser und Kaffee von der Firma, im Sommer hin und wieder sogar ein Eis. Es muss natürlich für die Rechtfertigung des Supervisors in angemessenem Maß erfolgen. Aus dieser Gewohnheit heraus, so meine ich, kann die Geschäftsleitung nicht einfach nachträglich die Kosten streichen und das Geld zurück verlangen, oder sehe ich das falsch?

D
DummerHund

18.11.2019 um 16:55 Uhr

Dein letzter Beitrag bestätigt ja das der Chef den angefallenen und schon ausbezahlten Betrag nicht eigenständig wieder vom Lohn abziehen darf. Auch was du hier zum Schluss geschrieben hast. Nehmen sich die Kollegen einen Anwalt könnte es für den AG teuer werden.

P
Pickel

18.11.2019 um 17:03 Uhr

Geht es um die Verpflegungskosten oder nur um die ggf. zu hohen Auslagen für die Taxi-Lieferung?

MS
Michael S.

18.11.2019 um 17:16 Uhr

Es geht ja hier speziell um den Supervisor, der Wasser für bis zu 20 Kollegen (alle 2 Tage 1 Liter für 1 $ in jeweils 3 -5 Wochen) auf Kosten der Firma kauft und das auch nur bei hohen Temperaturen. Jetzt will der Chef dem Supervisor die Kosten nachträglich privat in Rechnung stellen und das rückwirkend seit Januar. Ist natürlich einiges an Geld, im schlimmsten Fall für 5 Montagen.

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