Erstellt am 17.11.2019 um 14:31 Uhr von nicoline
AusPrinzip123
Gibt es einen Dienst-, Einsatz- oder Arbeitsplan?
Erstellt am 17.11.2019 um 19:58 Uhr von AusPrinzip123
Ja, natürlich.
Ist ja ein Hotelbetrieb mit Schichtdiensten und 24/7 geöffnet.
Erstellt am 17.11.2019 um 20:27 Uhr von Dummerhund
Du bist an den Tagen Krank, in denen du laut Dienstplan eingetragen bist. Krankheitstage sind vollwärtige Arbeitstage.
Was heisst 24/7
Erstellt am 17.11.2019 um 21:58 Uhr von nicolinel
*Was heisst 24/7*
24 Std. an 7 Tagen die Woche.
AusPrinzip123
Krank ist wie gearbeitet. Bist du mit Arbeit geplant, müssen dir die Stunden gutgeschrieben werden, die geplant waren. Bist du mit FREI geplant, hast du das leider auch im Krankheitsfall.
Erstellt am 17.11.2019 um 22:25 Uhr von AusPrinzip123
Also, z. B.
Mo-Mi krank
Do-Fr frei
Sa-So Dienst?
Verstehe ich euch richtig?
Hat man IMMER Anspruch auf 2 freien Tagen?
Auch noch, wenn man von Mo-Do oder Mo-Fr krank wäre?
Wie gesagt, Hotellerie, kein Bürojob.
(DP noch nicht ausgehangen)
24/7 = 24 Stunden, an 7 Tagen die Woche
Erstellt am 18.11.2019 um 06:03 Uhr von BRHamburg
Wenn du laut Dienstplan in der Zeit deiner AU zwei Freie Tage hattest, stehen dir diese zwei Freie Tage zu. Bist du an diesen besagten Tagen AU geschrieben, werden diese Tage trotzdem als Frei bewertet. Du sparst also keine Freizeit an.
Erstellt am 18.11.2019 um 07:37 Uhr von AusPrinzip123
Das meine ich nicht.
DP wird immer nur eine Woche vorgeschrieben.
Ich möchte wissen, wenn mein AG weiß, dass ich bis z. B. Mittwoch krank geschrieben bin und er mit dem Wissen den neuen DP schreibt, wie viele freie Tage dann noch eingetragen werden.
Erstellt am 18.11.2019 um 09:41 Uhr von Kjarrigan
Dann könnte der Vorgesetzte auch Mo + Di frei - Mi - So arbeiten eintragen.
Wenn er das allerdings immer so machen würde, könntest du irgendwann dagegen vorgehen (klagen). Ein nur einwöchiger Dienstplan ohne regelmäßige Rotation ist schlecht nachvollziehbar und wenoig transparent (für alle Beteiligten)
Besser ware es die Freitage nach "irgendeinem System" rollieren zu lassen.
Dann gäbe es - weniger" Prolbeme bei Krankheitstagen oder Feiertagen.
Erstellt am 18.11.2019 um 12:12 Uhr von nicoline
*Dann könnte der Vorgesetzte auch Mo + Di frei .*
NEIN!
Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten.
(LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06)
Erstellt am 18.11.2019 um 12:37 Uhr von nicoline
AusPrinzip123
*wenn mein AG weiß, dass ich bis z. B. Mittwoch krank geschrieben bin und er mit dem Wissen den neuen DP schreibt, wie viele freie Tage dann noch eingetragen werden.
Du stellst deine Frage nicht gerade sehr verständlich, deswegen ist es auch nicht so einfach, dir verständlich zu antworten.
Also nochmal: krank ist wie gearbeitet; heißt, das was geplant war, muss dir auch im Krankheitsfall an Stunden gut geschrieben werden. Wenn der AG die freien Tage streicht, weil du krank warst, ist das rechtlich nicht in Ordnung.
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. ***Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.***
(BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)
Ist deine Frage jetzt richtig beantwortet?
Erstellt am 18.11.2019 um 13:31 Uhr von AusPrinzip123
Anscheinend drücke ich mich wirklich unverständlich aus.
Mir geh es um die Anzahl der freien Tage in einer 7-Tage-Woche (Mo-So) , wenn man z. B. drei Tage krank geschrieben ist.
Der DP ist noch nicht geschrieben.
Erstellt am 18.11.2019 um 14:36 Uhr von enigmathika
Diese Antwort wurde von "enigmathika" gelöscht.
Erstellt am 18.11.2019 um 15:42 Uhr von nicoline
*Mir geh es um die Anzahl der freien Tage in einer 7-Tage-Woche*
Also, du hast keine 7 Tage Woche. Euer Betrieb arbeitet an 7 Tagen die Woche, du hast geschrieben, dass du eine 5 Tage Woche hast. Bei einer 5 Tage Woche stehen dir, nach den Informationen, die du hier gibst, 2 freie Tage die Woche zu. Im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag kann geregelt sein, wie diese 5 Tage Woche auszulegen ist. Beides kennen wir hier nicht. Ansonsten gelten die Urteile, die ich hier eingestellt habe.
Beispiel: Bei einer 40 Std. Woche an 5 Tagen hätte man eine tgl. Arbeitszeit von 8 Std. Ist man von Mo - Mi krank geschrieben, stehen schon 24 Std. auf dem Zeitkonto, dann darf man also noch 2 Tage zu je 8 Std. arbeiten, der Rest muss frei sein.
Wohl gemerkt: ausgehend von den Informationen, die du hier gegeben hast.
Jetzt klar?
Erstellt am 18.11.2019 um 16:11 Uhr von AusPrinzip123
@nicoline, nein, aber danke für die Zeit und Mühe.
Ich werde mich doch wohl offline schlau machen müssen.
Ich klinke mich jetzt aus.
Erstellt am 18.11.2019 um 16:17 Uhr von nicoline
*@nicoline, nein, aber danke für die Zeit und Mühe.*
Ja gerne. Komisch finde ich allerdings, dass du nicht verstehst, was hier geschrieben wurde, denn eigentlich sind alle deine Fragen aus dem Eingangspost beantwortet.
*Ich werde mich doch wohl offline schlau machen müssen. *
Na, dann viel Glück. Vielleicht bist du ja so nett und gibst uns Bescheid, welches die für dich richtige Antwort war, wenn du sie denn findest.