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Wechsel des direkten Vorgesetzten Mitbestimmung?

K
Kenie
Nov 2019 bearbeitet

Unser Unternehmen besteht derzeit aus drei Abteilungen. Es soll einen vierte Abteilung gebildet werden. In den einzelnen Abteilungen sollen nun die Bereiche und Projektgruppen in den vier Abteilungen neu angesiedelt werden. An den Arbeitsaufgabe der betroffenen Mitarbeitern ändert sich nichts, auch der Arbeitsplatz für die betroffenen bleiben gleich. Lediglich einige MB bekommen neue direkte Vorgesetzte. Ist dies durch den BR Mitbestimmungspflichtig oder reicht einen Information an den BR?

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

15.11.2019 um 13:32 Uhr

Das der Ag Euch informiert hat ist doch schon mal was. Die reine Organisationsstruktur ist zunächst einmal Unternehmerentscheidung und nicht mitbestimmungspflichtig. Ob es für jeden MA oder einen Teil der Ma eine Versetzung ist must ihr anhand § 95 BetrVG prüfen Evtl. kommt hier "mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden" in Betracht. Das wird man aber im Einzelfall prüfen müssen. Ein reiner Vorgesetzenwechsel ist in aller Regel keine Versetzung (aus Sicht des Untergebenen)

B
BRHamburg

18.11.2019 um 07:17 Uhr

Aber vieleicht liegt bei den direkten Vorgesetzten eine Versetzung vor.

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